Deutsche Rentenversicherung

Telearbeit

Ob es sich bei Telearbeit um ein abhängiges und damit sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis handelt, richtet sich danach, inwieweit die Mitarbeiter in die Betriebsorganisation der Unternehmen eingegliedert sind. Für ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis – trotz räumlicher Abkopplung vom Unternehmen – spricht die Einhaltung einer festen täglichen Arbeitszeit und eine volle Auslastung der Arbeitskraft, die der Mitarbeiter persönlich erbringen muss.

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