Die bundesweit einheitliche Unternehmensnummer (§ 136a SGB VII) hat zum 1. Januar 2023 die bisherige Mitgliedsnummer in der gesetzlichen Unfallversicherung abgelöst. Die 15-stellige Unternehmensnummer ist bei dem zuständigen Unfallversicherungsträger zu beantragen und stellt ein Ordnungsmerkmal der Unfallversicherung dar. Bei der Beantragung einer Betriebsnummer ist die Unternehmensnummer anzugeben. Damit werden die Unternehmensnummer und die Betriebsnummer seit dem Jahr 2024 gekoppelt. Die Koppelung gilt auch für bereits bestehende Betriebsnummern. Hierzu ist von allen Arbeitgebern bis spätestens zum 31. Mai 2025 eine (erneute) Initialmeldung per Datensatz zu übermitteln.
Die Unternehmensnummer ist bei der UV-Jahresmeldung (Meldegrund 92) anzugeben.