Bei Vorstandsmitgliedern von eingetragenen oder nicht rechtsfähigen Vereinen kann ein abhängiges, versicherungsrechtlich relevantes Beschäftigungsverhältnis bestehen, sofern sie
- keinen maßgeblichen Einfluss auf die Vereinsführung ausüben können,
- für den Verein neben ihrer Organstellung eine dem allgemeinen Erwerbsleben zugängliche Verwaltungsfunktion ausüben und
- für ihre Beschäftigung eine entsprechende Vergütung erhalten.