Deutsche Rentenversicherung

Vorstandsmitglieder von Vereinen

Bei Vorstandsmitgliedern von eingetragenen oder nicht rechtsfähigen Vereinen kann ein abhängiges, versicherungsrechtlich relevantes Beschäftigungsverhältnis bestehen, sofern sie

  • keinen maßgeblichen Einfluss auf die Vereinsführung ausüben können,
  • für den Verein neben ihrer Organstellung eine dem allgemeinen Erwerbsleben zugängliche Verwaltungsfunktion ausüben und
  • für ihre Beschäftigung eine entsprechende Vergütung erhalten.

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