Deutsche Rentenversicherung

Zuflussprinzip

Für den Abzug der Lohnsteuer vom Arbeitslohn gilt generell das Zuflussprinzip, das heißt, dass die Lohnsteuer nur dann erhoben wird, wenn der Arbeitslohn zugeflossen ist.

In der Sozialversicherung gilt grundsätzlich des Entstehungsprinzip (siehe Entstehungsprinzip). Das Zuflussprinzip gilt nur ausnahmsweise; Beiträge werden erst bei Auszahlung des Arbeitsentgelts fällig

  • für Einmalzahlungen,
  • für Wertguthaben, das für Zeiten einer Freistellung von der Arbeitsleistung gebildet wird (z. B. Altersteilzeit im Blockmodell) und
  • für Arbeitsentgelt, das aus Arbeitszeitguthaben abgeleiteten Entgeltguthaben errechnet wird (= flexible Arbeitszeitmodelle, die bei einer Vergütung auf Stundenlohnbasis eine verstetigte Lohnauszahlung vorsehen).

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