Deutsche Rentenversicherung

Zuschüsse zum Mutterschaftsgeld

Arbeitnehmerinnen, die schwanger werden, erhalten während der Schutzfristen regelmäßig vom Arbeitgeber einen Zuschuss zum Mutterschaftsgeld. Dieser Zuschuss ist dem Arbeitsentgelt nicht zuzurechnen (§ 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 SvEV).

Unsere Leseempfehlung

%>