Zuschüsse zum Mutterschaftsgeld
Arbeitnehmerinnen, die schwanger werden, erhalten während der Schutzfristen regelmäßig vom Arbeitgeber einen Zuschuss zum Mutterschaftsgeld. Dieser Zuschuss ist gemäß § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 SvEV dem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsentgelt nicht zuzurechnen.