Deutsche Rentenversicherung

rehapro: Innovative Modellprojekte gefördert

Sollten Sie Informationen zum Bundesprogramm rehapro wünschen, kontaktieren Sie uns bitte hier per E-Mail.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) fördert praxisorientierte Projekte von Rehabilitationsträgern nach § 11 SGB IX im Programm „Innovative Wege zur Teilhabe am Arbeitsleben – rehapro“. Das Förderziel der Projekte soll die Stärkung der Grundsätze „Prävention vor Rehabilitation“ und „Rehabilitation vor Rente“ sowie die Wiederherstellung und der Erhalt der Erwerbsfähigkeit sein.

Das verfügbare Fördervolumen für die Projekte der Rentenversicherungsträger beläuft sich auf bis zu 500 Millionen Euro. Antragsberechtigt sind neben den Trägern der Deutschen Rentenversicherung auch Träger des SGB II-Bereichs.

Zwei Förderaufrufe wurden bisher gestartet. Im Rahmen des ersten Förderaufrufs vom 2. Mai 2018 befinden sich aus dem Bereich der gesetzlichen Rentenversicherung 30 Projekte in der Förderung. Der zweite Förderaufruf wurde am 25. Mai 2020 veröffentlicht. Die Rentenversicherungsträger beteiligten sich erneut mit 21 Projekten daran.

Zahlreiche Modellprojekte arbeiten mit erfahrenen Forschungsinstituten zusammen, die die Aufgaben der wissenschaftlichen Begleitung und der späteren Evaluation der einzelnen Ansätze übernehmen. Einen Gesamtüberblick über das Bundesprogramm sowie projektübergreifende Analysen werden durch die Programmevaluation erarbeitet.

Inhaltliche Schwerpunkte der Projekte

  • frühzeitiges Erkennen und Behandeln von Personen mit einem erhöhten Erwerbsminderungsrisiko, besonders bei psychischen Erkrankungen,
  • individualisierte Betreuung bei komplexen Problemlagen,
  • verbesserte Vernetzung von Leistungserbringern und
  • verstärkte Kooperation mit Arbeitgebenden.

Die Aufgaben der rehapro-Kontaktstelle im Dezernat Reha-Wissenschaften

Als Projektträger hat das BMAS die Fachstelle rehapro beauftragt. Die Kontaktstelle rehapro ist seit 2017 im Dezernat Reha-Wissenschaften angesiedelt. Die Aufgaben sind:

  • die 16 Rentenversicherungsträger bei ihren Projektideen zu beraten sowie einen Austausch und Kooperationen unter den Rentenversicherungsträgern zu ermöglichen,
  • die Organisation der rentenversicherungsübergreifenden Koordinierungsgruppe rehapro (KOREPRO) und Treffen der Umsetzungsberaterinnen und Umsetzungsberater,
  • die Klärung von Fragestellungen der Rentenversicherungsträger gegenüber dem BMAS,
  • die Vertretung der Interessen der Rentenversicherungsträger im Lenkungsausschuss und Beirat zu rehapro,
  • die fachlich-inhaltlich Prüfung von Projektanträgen der Rentenversicherungsträger.


Weiterführende Informationen zum Bundesprogramm rehapro, zu den Förderzielen und geförderten Projekten:

Internetauftritt rehapro


Weitere Informationen zur Evaluation des Bundesprogrammes rehapro:

Programmevaluation Programmevaluation

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