Aktuell existieren zwölf indikationsspezifische Reha-Therapiestandards. Die indikationsspezifischen Reha-Therapiestandards sind als Teil der Reha-Qualitätssicherung entwickelt. Sie ermöglichen in der medizinischen Rehabilitation der Rentenversicherung eine Qualitätsprüfung der therapeutischen Versorgung auf breiter, systematischer Basis. Varianzen zwischen Reha-Einrichtungen können reduziert werden und zu einer Verbesserung der Versorgung chronisch kranker Menschen auf wissenschaftlicher und qualitätsgesicherter Grundlage führen.
Im Jahr 2021 wurden 41 % der Rehabilitationen von den indikationsspezifischen RTS abgedeckt. Den Anteil gilt es auszubauen, damit die Erbringung therapeutischer Leistungen während einer medizinischen Rehabilitation für einen möglichst großen Anteil der Versicherten auf wissenschaftlicher, evidenzbasierter Grundlage erfolgt. Angesichts der Forderungen nach Gleichbehandlung, Diskriminierungsfreiheit und Transparenz des Artikels 3 „Beschaffung von medizinischen Reha-Leistungen“ des Gesetzes digitale Rentenübersicht, werden aktuell die Qualitätssicherungsinstrumente der Deutsche Rentenversicherung bestmöglich an diese Forderungen angepasst. Vor diesem Hintergrund wurden durch die Rentenversicherung Entwürfe zweier indikationsübergreifender RTS entwickelt und mit Daten aus der Versorgungsrealität (KTL-Daten 2021) geprüft.
Die Einarbeitung der Erfahrungen aus der Reha-Praxis ist essenzieller Bestandteil eines wissenschaftlichen Projektes zur Weiterentwicklung dieser indikationsübergreifenden Reha-Therapiestandards und indikationsübergreifenden Reha-Therapiestandards Onkologie.
Anmerkungen zu den Entwürfen werden vom 06.10.2023 bis zum 03.11.2023 über eine Online-Plattform gesammelt und aufbereitet, sodass diese in die Weiterentwicklung einfließen können. Anschließend wird voraussichtlich zum Ende des Jahres 2023 eine 2. Entwurfsfassung (Entwürfe 2.0) zur Verfügung stehen. Dieses Vorgehen dient der Transparenz und ermöglicht den Kliniken eine Vorstellung des Entwicklungshorizontes, um für mögliche Anpassungen genügend Zeit zu haben. Zu diesem Zweck soll ab 1. Januar 2024 eine orientierende Bewertung der Entwürfe 2.0 der indikationsübergreifenden RTS und der indikationsübergreifenden RTS Onkologie stattfinden. Das bedeutet, die Reha-Fachabteilungen erhalten einen fachabteilungsbezogenen Bericht zur Reha-Qualitätssicherung über die jeweiligen neuen RTS zur Orientierung (ohne Konsequenzen).
Die finalen Versionen aller RTS werden voraussichtlich im 3. Quartal 2025 zur Verfügung stehen.
Im Rahmen der Online-Informationsveranstaltung zum Projekt „Aktualisierung der Reha-Therapiestandards“ am 13. September 2023 wurden ausführliche Informationen zum Gesamtprojekt sowie über Ihre Beteiligungsmöglichkeiten präsenteiert.
Die Präsentationen der Informationsveranstaltung können Sie hier herunterladen:
Präsentationen der Informationsveranstaltung
Die Entwürfe der beiden indikationsübergreifenden RTS können Sie hier herunterladen:
Indikationsübergreifende Reha-Therapiestandards
Indikationsübergreifende Reha-Therapiestandards Onkologie
Projektinformationen finden Sie auch unter "Aktuelle Forschungsprojekte".