Deutsche Rentenversicherung

Indikationsübergreifende Reha-Therapiestandards

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Aktuell existieren zwölf indikationsspezifische Reha-Therapiestandards. Die indikationsspezifischen Reha-Therapiestandards sind als Teil der Reha-Qualitätssicherung entwickelt. Sie ermöglichen in der medizinischen Rehabilitation der Rentenversicherung eine Qualitätsprüfung der therapeutischen Versorgung auf breiter, systematischer Basis. Varianzen zwischen Reha-Einrichtungen können reduziert werden und zu einer Verbesserung der Versorgung chronisch kranker Menschen auf wissenschaftlicher und qualitätsgesicherter Grundlage führen.

Im Jahr 2021 wurden 41 % der Rehabilitationen von den indikationsspezifischen RTS abgedeckt. Den Anteil gilt es auszubauen, damit die Erbringung therapeutischer Leistungen während einer medizinischen Rehabilitation für einen möglichst großen Anteil der Versicherten auf wissenschaftlicher, evidenzbasierter Grundlage erfolgt. Angesichts der Forderungen nach Gleichbehandlung, Diskriminierungsfreiheit und Transparenz des Artikels 3 „Beschaffung von medizinischen Reha-Leistungen“ des Gesetzes digitale Rentenübersicht, werden aktuell die Qualitätssicherungsinstrumente der Deutsche Rentenversicherung bestmöglich an diese Forderungen angepasst. Vor diesem Hintergrund wurden durch die Rentenversicherung Entwürfe zweier neuer indikationsübergreifender RTS entwickelt und mit Daten aus der Versorgungsrealität (KTL-Daten 2021) geprüft.

Die Einarbeitung der Erfahrungen aus der Reha-Praxis ist essenzieller Bestandteil eines wissenschaftlichen Projektes zur Weiterentwicklung dieser beiden neuen RTS. Anmerkungen zu den Entwürfen wurden über eine Online-Befragung gesammelt. Erste Ergebnisse dieser Befragung sowie die Analyse eingegangener Hinweise und Änderungsbedarfe bildeten die Grundlage zur Anpassung der ersten Entwürfe. Ihnen stehen nun die Entwürfe 2.0 der indikationsübergreifenden RTS und der RTS Onkologie zur Verfügung.

Dieses Vorgehen dient der Transparenz und ermöglicht den Kliniken eine Vorstellung des Entwicklungshorizontes, um für mögliche Anpassungen genügend Zeit zu haben. Zu diesem Zweck soll ab 1. Januar 2024 eine orientierende Bewertung der Entwürfe 2.0 der indikationsübergreifenden RTS und der RTS Onkologie stattfinden. Das bedeutet, die Reha-Fachabteilungen erhalten einen fachabteilungsbezogenen Bericht zur Reha-Qualitätssicherung über die jeweiligen neuen RTS zur Orientierung (ohne Konsequenzen).

Die finalen Versionen aller RTS werden voraussichtlich im 3. Quartal 2025 zur Verfügung stehen.

Im Rahmen der Online-Informationsveranstaltung zum Projekt „Aktualisierung der Reha-Therapiestandards“ am 13. September 2023 wurden ausführliche Informationen zum Gesamtprojekt sowie über Ihre Beteiligungsmöglichkeiten präsentiert.


Die Präsentationen der Informationsveranstaltung können Sie hier herunterladen:

Präsentationen der Informationsveranstaltung

Die Entwürfe 2.0 der beiden neuen indikationsübergreifenden RTS können Sie hier herunterladen:

Indikationsübergreifende Reha-Therapiestandards

Reha-Therapiestandards   Onkologie


Projektinformationen finden Sie auch unter "Aktuelle Forschungsprojekte".

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