Deutsche Rentenversicherung

Gemeinsam mehr möglich machen - RV Proaktiv

Die Deutsche Rentenversicherung steht Ihnen als kompetente Partnerin für Ihre Gesundheit und berufliche Teilhabe zur Seite. Wir sind für Sie da, damit Sie sich im Krankheitsfall mit neuer Kraft wieder Ihrem Job und Alltag widmen können. Dafür gibt es unsere Präventions- und Rehabilitationsleistungen.

Das Motto unseres neuen Informations- und Beratungsangebots RV Proaktiv lautet „Gemeinsam mehr möglich machen“. Wir wollen unsere Versicherten informieren und unterstützen und so dazu beitragen, dass sie im Erwerbsleben verbleiben können. Denn nicht alle unserer Versicherten, die von einer Präventions- oder Reha-Leistung profitieren könnten, nehmen diese auch in Anspruch. Manchmal sind diese Leistungen der Deutschen Rentenversicherung bei Versicherten nicht bekannt oder eine Beantragung erscheint sehr aufwendig.

Daher möchte die Rentenversicherung Personen mit möglichem Rehabilitationsbedarf passgenau über mögliche Leistungen informieren und bei Bedarf dazu beraten.

Sie proaktiv zu unterstützen, das ist das Ziel von RV Proaktiv!

Näheres dazu finden Sie am Ende dieser Seite

Gesundheitliche Probleme – kein Einzelfall

Menschenmenge auf der StraßeQuelle:Adobe Stock | 234208040 Nicht allein

Sie fühlen sich wegen gesundheitlicher Probleme den Anforderungen Ihrer Arbeit und Ihres Alltags nicht mehr gänzlich gewachsen? Dann sollen Sie wissen: Sie sind nicht allein. Krankheiten können jeden treffen und das Leben stark beeinträchtigen.

Damit Sie auch bei Beschwerden wie z. B. Rückenschmerzen, Depressionen, Asthma oder Herz-Kreislauf-Erkrankungen nicht vorzeitig aus dem Berufsleben ausscheiden müssen, unterstützen wir Sie mit umfassenden Präventions- und Rehabilitationsleistungen.

Sie erfahren auf dieser Seite, ...

  • … mit welchen Leistungen die Deutsche Rentenversicherung ihre Versicherten ein Leben lang unterstützt.
  • … wie Sie eine Prävention oder Rehabilitation bei der Deutschen Rentenversicherung beantragen können.
  • … wie wir Sie mit unserem neuen Informations- und Beratungsangebot „RV Proaktiv“ gezielt unterstützen.

Eine Auswahl unserer Leistungen für Sie im Überblick

Unser Präventionsangebot "RV Fit"

Illustration zu RV Fit der Deutschen RentenversicherungQuelle:DRV RV Fit

Die Deutsche Rentenversicherung bietet Präventionsleistungen für ihre Versicherten an. Das Programm heißt RV Fit.

Es stehen drei Schwerpunkte zur Auswahl: gesunde Ernährung, Umgang mit Stress und Bewegung.

Teilnehmen können alle Versicherten der Deutschen Rentenversicherung, die aktiv berufstätig und nicht arbeitslos sind, seit mindestens 6 Monaten arbeiten und erste „Zipperlein“ haben (z.B. gelegentliche Rückenschmerzen, leichtes Übergewicht, Stress- oder Schlafprobleme).

Das Programm läuft insgesamt sechs Monate. Sie werden dabei begleitet, gesunde Verhaltensweisen zu entwickeln.

Mehr dazu und zur einfachen Antragstellung finden Sie hier: https://www.rv-fit.de

Wir beraten Sie gerne dazu! Ihre individuelle Ansprechperson finden Sie im persönlichen Brief an Sie.

Medizinische Reha

Eine Krankheit kann jeden treffen und das Leben stark beeinträchtigen. Eine medizinische Rehabilitation soll Sie dabei unterstützen wieder gesund zu werden. Das Wort „Rehabilitation“ stammt aus dem Lateinischen und bedeutet „wiederherstellen“. Entsprechend soll Ihnen bei Bedarf eine Reha helfen, wieder fit für den Arbeitsalltag zu werden oder soll zumindest verhindern, dass ihre Arbeitsfähigkeit sich weiter verschlechtert.

Weitere Informationen finden SIe im Abschnitt „Mehr zur Medizinischen Reha“ für Sie zusammengestellt.

Wir beraten Sie gerne dazu! Ihre individuelle Ansprechperson finden Sie im persönlichen Brief an Sie.

Berufliche Reha (LTA)

Die Deutsche Rentenversicherung finanziert Leistungen zur beruflichen Rehabilitation oder zur Berufsförderung. Der Fachbegriff dafür lautet Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA). Diese Leistungen sollen Ihre Erwerbsfähigkeit erhalten und Ihnen neue Berufschancen eröffnen.

Die Leistungen können allein oder auch ergänzend zu einer bereits erfolgten medizinischen Rehabilitation durchgeführt werden. Es gibt Leistungen, die den Arbeitsplatz erhalten sollen, aber auch Aus- und Weiterbildungsangebote, die Ihnen ganz neue berufliche Perspektiven ermöglichen sollen.

Weitere Informationen finden Sie weiter unten auf dieser Seite

Wir beraten Sie gerne dazu! Ihre individuelle Ansprechperson finden Sie im persönlichen Brief an Sie.

Die Deutsche Rentenversicherung übernimmt die Kosten für ein breites Angebot an Leistungen für ihre Versicherten.

Alle Leistungen müssen beantragt werden. Gerne unterstützen wir Sie dabei. Wenden Sie sich dazu gerne an ihre individuellen Ansprechpersonen. Diese finden Sie im persönlichen Brief an Sie.

Beantragung von Prävention und Reha

Beantragung einer Präventionsleistung

Für den Antrag auf Prävention benötigen Sie Ihre Versicherungsnummer und fünf Minuten Zeit. Den Antrag können Sie bequem online stellen.

Mehr dazu finden Sie hier: https://www.rv-fit.de

In drei Schritten zu Ihrer Reha

  1. Den Antrag können Sie online stellen.
    Sie können die Formulare aber auch hier herunterladen.
    Gerne sendet Ihnen die individuelle Ansprechperson einen Antrag zu. Melden Sie sich gerne.
  2. Fügen Sie einen (haus-) ärztlichen Befundbericht oder ein ärztliches Gutachten bei. Damit beschleunigen Sie das Verfahren. Ob Ihr Rentenversicherungsträger einen ärztlichen Befundbericht oder ein ärztliches Gutachten benötigt, sollten Sie vorab bei Ihrem Rentenversicherungsträger erfragen. Diesen finden Sie auf dem Brief, den Sie erhalten haben.
  3. Reichen Sie die Antragsunterlagen ein. Warten Sie den Bescheid Ihres Rentenversicherungsträgers ab. Bei einer Bewilligung Ihres Antrags erhalten Sie im Bescheid weitere Informationen zu Ihrer Reha.

Wunsch- und Wahlrecht bei der Reha

Wenn Sie eine Rehabilitation beantragen, haben Sie ein Wunsch- und Wahlrecht. Das heißt, Sie können Ihre Wunscheinrichtung selbst aussuchen und diese im Antrag für die Reha mitteilen. Um Ihre Wunscheinrichtung zu finden, gibt es einen Wegweiser zur einer qualitätsgesicherten Reha-Einrichtung. Der Kostenträger Ihrer Reha (z. B. Ihr Rentenversicherungsträger) muss Ihren berechtigten Wünschen nachkommen, wenn diese Einrichtung für Ihre Reha geeignet ist und freie Kapazitäten hat. Neben der Auswahl der Einrichtung muss auch anderen berechtigten Wünschen zum Zeitraum sowie zur Art der Reha (stationär, ganztägig ambulant oder ambulant) entsprochen werden.

Wegweiser zu einer qualitätsgesicherten Reha-Einrichtung

Voraussetzungen und Ausschlussgründe für eine Reha

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Die Bewilligung einer Rehabilitation hängt von bestimmten persönlichen und versicherungsrechtlichen Voraussetzungen ab. Die persönlichen Voraussetzungen liegen vor, wenn Ihre Erwerbsfähigkeit wegen Krankheit oder Behinderung erheblich gefährdet oder bereits gemindert ist. Diese Beeinträchtigung darf nicht nur vorrübergehend bestehen.

Ihre Gesundheit sollte durch eine Rehabilitation wiederhergestellt oder zumindest soweit stabilisiert werden können, dass Sie wieder arbeiten können. Weiter muss körperlich und seelisch eine Belastbarkeit vorhanden sein, um an der Reha teilzunehmen.

Wann bekomme ich keine Reha von der Deutschen Rentenversicherung?

Keine Reha von uns bekommen Sie oder über Sie versicherte Familienmitglieder in folgenden Fällen:

  • bei Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten oder Schädigungen im Sinne des sozialen Entschädigungsrechts (z.B. bei Kriegsverletzungen). In diesen Fällen können Sie über andere Rehabilitationsträger (je nach Fall und Zuständigkeit z.B. bei der Unfallversicherung, Kriegsopferversorgung, etc.) Reha-Leistungen beantragen.
  • wenn Sie Altersrente (bei Teilrente mindestens zwei Drittel der Vollrente, also 66,6667 %) beziehen oder beantragt haben. Sollten Sie als Rentnerin oder Rentner eine Reha benötigen, können Sie diese über Ihre Krankenversicherung beantragen.
    • Ausnahme: Eine onkologische Reha können auch Rentnerinnen und Rentner sowie ihre Angehörigen über die Rentenversicherung beantragen.
  • wenn Sie auf Lebenszeit verbeamtet oder dem gleichgestellt sind (z.B. als Richterin oder Richter, Soldatin oder Soldat, etc.) oder eine Pension beziehen. Dann können Reha-Leistungen gegebenenfalls über Beihilfestellen oder Zusatzversicherungen beantragt werden.
  • wenn Sie bereits dauerhaft aus dem Arbeitsleben ausgeschieden sind und bis zum Beginn der Altersrente Leistungen wie z.B. betriebliche Versorgungsleistungen bekommen
  • wenn Sie sich in Untersuchungshaft oder im Vollzug einer Freiheitsstrafe befinden
  • wenn seit ihrer letzten Reha weniger als vier Jahre vergangen sind.
    • Ausnahme: Die Leistungen sind aus gesundheitlichen Gründen dringend erforderlich, damit sich die Arbeitsfähigkeit nicht weiter verschlechtert.

Bedarf selbst einschätzen: der Ü45-Check

Teaserbild zum Ü45-CheckÜ45-Check

Der Ü45-Check ist ein kurzer anonymer Online-Fragebogen für alle ab 45 Jahren. Ihnen werden verschiedene Fragen zu Ihrer Fitness und Gesundheit gestellt. Am Ende erhalten Sie eine Empfehlung, welche Leistung der Deutschen Rentenversicherung für Sie infrage kommen könnte.

Aber Vorsicht: Der Check ist kein Ersatz für eine ärztliche oder psychologische Beratung.

Sie sind neugierig geworden? Probieren Sie es einfach aus. Der Ü45-Check ist selbstverständlich kostenlos. Er ist anonym und dauert nur fünf Minuten!

Hier geht es zum Ü45-Check

Nehmen Sie gezielt Kontakt mit uns auf!

Die Deutsche Rentenversicherung unterstützt Sie mit Leistungen für eine Vielzahl von Bedarfslagen. Im Rahmen unseres neuen Informations- und Beratungsangebotes „RV Proaktiv“ klären wir gerne gemeinsam mit Ihnen, welche unserer Leistungen für Sie die passende sein kann. Wir geben Ihnen auch Hinweise zur Antragsstellung. Ihre Ansprechperson für individuelle Fragen rund um unsere Leistungen finden Sie im persönlichen Brief an Sie.

Mehr zur medizinischen Reha

Reha wirkt – überzeugen Sie sich selbst

Für den Erfolg einer Reha mit der Deutschen Rentenversicherung stehen die vielen Menschen, die dank unserer Leistungen mit neuer Energie und Zuversicht wieder ihre alltäglichen Aufgaben angehen. Ob Schmerzbewältigung, Steigerung der Beweglichkeit, Verbesserung der Konzentrationsfähigkeit, Ernährungsumstellung, Stressabbau am Arbeitsplatz oder Klärung der beruflichen Zukunft: Unsere passgenauen und individuellen Leistungen ebnen den Weg zu mehr Lebensqualität und machen Sie wieder fit für Beruf und Alltag.

  • Jedes Jahr nehmen etwa eine Million Versicherte eine medizinische Reha der Deutschen Rentenversicherung in Anspruch.
  • 83 % unserer Versicherten, die eine Reha aufgrund gesundheitlicher Beeinträchtigungen in Anspruch genommen haben stehen auch zwei Jahre nach der Reha noch im Berufsleben.
  • Drei Viertel der Versicherten, die wegen körperlicher Beeinträchtigungen in einer Reha waren, bewerten ihre Reha als erfolgreich.

Was erwartet Sie in einer medizinischen Reha?

In der Reha werden Sie untersucht und über Ihre jeweilige Erkrankung oder Beeinträchtigung umfassend informiert. Gemeinsam mit dem Reha-Team legen Sie Ihre Therapieziele fest, die durch die verschiedenen Maßnahmen vor Ort erreicht werden sollen. Die Maßnahmen sind je nach Ihrem individuellen Bedarf als Einzel- oder Gruppenmaßnahmen erbracht. Sie erhalten einen entsprechend ausgearbeiteten Therapieplan für die Dauer der Reha. In der Reha werden auch Bewältigungsstrategien vermittelt, um nach der Reha im Alltag mit der Erkrankung oder Beeinträchtigung umgehen zu können und z. B. beruflichen Problemlagen begegnen zu können. Leistungen zur medizinischen Rehabilitation sind sowohl stationär (mit Unterbringung in einer Reha-Einrichtung) als auch ganztägig ambulant möglich und dauern in der Regel drei Wochen. Sie können je nach Bedarf verkürzt oder verlängert werden.

Es können sich auch Nachsorgeleistungen an eine Reha anschließen, um den Übertrag erlernter Strategien und Handlungspläne in den Alltag zu unterstützen.

Versicherungsrechtliche Voraussetzungen für eine medizinische Reha

Wann kann ich eine medizinische Reha bei der Deutschen Rentenversicherung beantragen?

  • Ihre Arbeitsfähigkeit ("Erwerbsfähigkeit") ist gefährdet oder gemindert
  • Sie haben eine Mindestversicherungszeit erreicht. Je nach Reha-Leistung können dies 5 oder 15 Jahre Wartezeit sein, in anderen Fällen genügt es, in den vergangenen zwei Jahren vor der Antragsstellung mindestens in 6 Kalendermonaten Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung gezahlt zu haben.
  • Ihre letzte Reha ist mindestens vier Jahre her, falls Sie schon einmal eine Reha hatten (wenn aus gesundheitlichen Gründen ein dringender Bedarf besteht, kann es hier Ausnahmen geben).
  • Es darf kein Ausschlussgrund vorliegen (siehe oben "Beantragung einer Reha")

Bei einer medizinischen Rehabilitation werden Sie über einen längeren Zeitraum von einem ganzen Team von Gesundheitsfachleuten begleitet. So können verschiedene Bereiche Ihrer Gesundheit unterstützt werden. Ziel der medizinischen Rehabilitation der Deutschen Rentenversicherung ist es, Sie wieder fit für den Arbeitsalltag zu machen.

Mehr zur beruflichen Reha (LTA)

Was erwartet Sie in einer beruflichen Reha?

  • Zu den wichtigsten Leistungen gehören die Leistungen zur Erhaltung oder Erlangung eines Arbeitsplatzes (z.B. Hilfen zur Berufsausübung wie technische Arbeitshilfen, Kraftfahrzeughilfen und Mobilitätshilfen) und Leistungen zur beruflichen Bildung (z.B. Umschulungen und Fortbildungen oder die berufliche Anpassung) sowie die sogenannte Arbeitserprobung.
  • Den LTA Leistungen geht eine Beratung voraus. In einem individuellen Gespräch werden mit Ihnen die passenden Unterstützungsleistungen besprochen. Dafür gibt es den Reha-Beratungsdienst Ihrer zuständigen Rentenversicherung. Die Reha-Berater sind Ihre direkten Ansprechpartner in allen berufs- und arbeitskundlichen Fragen. Sie begleiten und überwachen das Verfahren bis zur beruflichen Wiedereingliederung. Bei Bedarf koordinieren sie die Zusammenarbeit mit anderen Rehabilitationsträgern.

Welche Leistungen zur beruflichen Reha (LTA) gibt es?

Je nach Einzelfall finanziert die Deutsche Rentenversicherung folgende LTA für ihre Versicherten:

Technische Hilfen und persönliche Hilfsmittel

Wenn Sie persönliche Hilfsmittel benötigen oder Ihr Arbeitsplatz mit besonderen technischen Hilfsmitteln ausgestattet werden muss, damit Sie dort dauerhaft arbeiten können, kann Ihre Rentenversicherung hierfür die Kosten bezuschussen bzw. übernehmen. Damit sollen die Folgeerscheinungen Ihrer Behinderung für die berufliche Tätigkeit ausgeglichen werden.

Hinweis: Die Einrichtung eines ergonomischen Arbeitsplatzes gehört nach den Arbeitsschutzgesetzen zu den Pflichten des Arbeitsgebers.

Kraftfahrzeughilfe

Hierzu gehören Zuschüsse für den Kauf eines Autos, für die behindertengerechte Zusatzausstattung Ihres Autos, für das Erlangen einer Fahrerlaubnis und für die Beförderung durch Transportdienste (Taxi oder Ähnliches). Voraussetzung hierfür ist, dass Sie aufgrund Ihrer Behinderung dauerhaft auf die Nutzung eines Autos angewiesen sind, um Ihren Arbeits- oder Ausbildungsort erreichen zu können.

Leistungen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung

Diese Leistungen unterstützen Sie bei der Suche oder Aufnahme einer neuen Arbeit.

Wohnungshilfen

Wohnungshilfen sind Förderbeträge, die Sie für den behindertengerechten Um- und Ausbau Ihres Wohnbereichs erhalten können. Die Baumaßnahmen müssen dazu beitragen, Ihren Arbeitsplatz möglichst barrierefrei und selbständig zu erreichen. Sie dürfen nicht in erster Linie einer besseren Lebensqualität dienen.

Hinweis: Wohnungshilfen der Rentenversicherung erstrecken sich nur auf den Bereich vor der Haus- bzw. vor der Wohnungstür, weil Maßnahmen innerhalb des Wohnbereichs zur persönlichen Lebensführung gehören.

Arbeitsassistenz

Wenn Sie schwerbehindert sind und für die Aufnahme einer Beschäftigung eine Arbeitsassistenz benötigen, erhalten Sie von der Rentenversicherung finanzielle Unterstützung. Die Kosten werden längstens für drei Jahre übernommen. Bei weiterem Bedarf finanziert das Integrationsamt die Arbeitsassistenz

Förderung der Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit (Gründungszuschuss)

Auch als Gründer einer selbständigen Existenz können Sie im Rahmen der beruflichen Rehabilitation unterstützt werden. Wenn Ihre selbständige Tätigkeit zu Ihrem Krankheitsbild passt und Sie – statt arbeitslos zu sein – dadurch ins Erwerbsleben zurückfinden, können Sie eine solche Förderung erhalten.

Leistungen in einer anerkannten Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM)

Diese Leistungen kommen in Betracht, wenn Ihnen der allgemeine Arbeitsmarkt aufgrund der Schwere Ihrer Behinderung verschlossen ist und Sie eine angemessene Tätigkeit nur im geschützten Rahmen einer WfbM ausüben können.

Versicherungsrechtliche Voraussetzungen

Wann kann ich Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben bei der Deutschen Rentenversicherung beantragen?

  • Sie können eine berufliche Rehabilitation erhalten, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen Ihren Beruf nicht mehr ausüben können.
  • Weiterhin müssen bei der Antragstellung bestimmte versicherungsrechtlichen Bedingungen vorliegen. Die Erfüllung der „Wartezeit von 15 Jahren“ ist die am häufigsten erfüllte Voraussetzung.
  • Es darf kein Ausschlussgrund vorliegen (s. oben „Beantragung einer Reha“)

Es gibt eine Vielzahl von Leistungen für die berufliche Reha (LTA), mit denen wir unsere Versicherten unterstützen können. Zum Beispiel durch die Anpassung des Arbeitsplatzes oder durch Qualifizierungen. Mit den LTA kann sehr individuell und flexibel auf die unterschiedlichen Bedürfnisse unserer Versicherten und ihrer Arbeitgeber reagiert werden.

Kosten und Versicherungs­­schutz während einer Reha

Zuzahlung im Falle einer stationären medizinischen Reha

Bei Ihrer Reha übernimmt Ihr zuständiger Rentenversicherungsträger die Kosten für Reise, Unterkunft, Verpflegung, ärztliche Betreuung, therapeutische Leistungen und medizinische Anwendungen. Wenn Sie eine stationäre Reha in Anspruch nehmen, müssen Sie sich an diesen Kosten beteiligen. Die Zuzahlung beträgt höchstens 10 Euro pro Tag für längstens 42 Tage im Kalenderjahr. Bei einer Anschlussreha sind es längstens 14 Tage pro Kalenderjahr.

Eine Zuzahlung muss aber nur geleistet werden, wenn Sie Entgelt gemäß Entgeltfortzahlungsgesetz während der medizinischen Reha erhalten (bis zu 6 Wochen wegen einer bestimmten Diagnose). Haben Sie vorher schon Krankengeld bezogen, wird von der Rentenversicherung Übergangsgeld für die Dauer der Reha gezahlt. Dann ist keine Zuzahlung mehr notwendig.

Sollten Sie in einem Kalenderjahr bereits eine Reha in Anspruch genommen haben (auch von der Krankenkasse), werden alle Tage, die Sie bereits eine Zuzahlung geleistet haben, berücksichtigt und gegenseitig angerechnet.

Übergangsgeld

Das Übergangsgeld zählt zu den unterhaltssichernden und ergänzenden Leistungen zur Teilhabe. Es soll die wirtschaftliche Versorgung der Versicherten und ihrer Familien sicherstellen. Im Normalfall besteht bei Leistungen zur medizinischen Rehabilitation wie bei Krankheit gegen den Arbeitgeber ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung für 6 Wochen. Wenn dieser Anspruch durch Vorerkrankungen aber bereits erschöpft ist, zahlt der Rentenversicherungsträger während der Leistungen zur Teilhabe ein Übergangsgeld, wenn die übrigen Voraussetzungen erfüllt sind. Es wird auch während der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (z. B Weiterbildungs- bzw. Qualifizierungsmaßnahmen) gezahlt. Das Übergangsgeld wird wie die gesetzlichen Renten auch an die wirtschaftliche Entwicklung in Deutschland angepasst. Während des Bezugs von Übergangsgeld besteht Sozialversicherungspflicht, wobei die Beiträge vom jeweiligen Leistungsträger getragen werden.

Sozialversicherung während der Reha

Während des Bezuges von Übergangsgeld bleiben Sie sozialversichert. Die Beiträge werden, mit Ausnahme des Beitragszuschlags für Kinderlose in der Pflegeversicherung, von Ihrem Rentenversicherungsträger übernommen. Dadurch behalten Sie Ihren bisher bestehenden Versicherungsschutz in der gesetzlichen

  • Krankenversicherung,
  • Pflegeversicherung,
  • Rentenversicherung und
  • Arbeitslosenversicherung

Während einer Leistung zur medizinischen Rehabilitation sind Sie für den Fall, dass sich im Zusammenhang mit der Behandlung ein Unfall ereignen sollte, versichert. Der Versicherungsschutz schließt den Weg zur Rehabilitationseinrichtung und zurück ein. Die Beiträge für die gesetzliche Unfallversicherung zahlt ebenfalls Ihr Rentenversicherungsträger.

Benötigen Sie weitere Informationen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen während einer Rehabilitationsleistung, so wenden Sie sich bitte an eine unserer Auskunfts- und Beratungsstellen oder nutzen unser Servicetelefon. Darüber hinaus können Sie sich auch an unsere Ansprechstellen für Reha und Teilhabe wenden.

Was ist das Neue an RV Proaktiv?

In Deutschland wird der Rehabilitationsbedarf oft spät oder gar nicht erkannt und viele Menschen mit chronischen Erkrankungen sind unzureichend über die Möglichkeiten von Rehabilitationsleistungen informiert. Daher möchten wir Versicherte mit möglichem Rehabilitationsbedarf frühzeitig proaktiv ansprechen, um sie passgenau über die Leistungen der Deutschen Rentenversicherung zu informieren.

Bei RV Proaktiv schreiben wir Versicherte mit einem Brief an. Mit diesem Brief erhalten die Versicherten Informationen über die Leistungen der Deutschen Rentenversicherung und die Möglichkeit zu einer individuellen Beratung.

Wir schreiben Personen an, die möglicherweise von Teilhabeleistungen profitieren können. Dabei handelt es sich z.B. um Versicherte, die in den zurückliegenden Jahren häufig krankgeschrieben und/oder arbeitslos waren. Um die dafür infrage kommenden Versicherten zu ermitteln, nutzen wir uns vorliegende Versichertendaten.

Wichtig ist, dass es sich bei dem Brief um ein freiwilliges und unverbindliches Informationsangebot Ihres Rentenversicherungsträgers handelt. Es entstehen Ihnen keinerlei Nachteile, wenn Sie das Informationsangebot oder die angebotene individuelle Beratung nicht in Anspruch nehmen.

Damit wir das neue Angebote noch besser an die Bedürfnisse unserer Versicherten anpassen können, wird RV Proaktiv zunächst erprobt und untersucht. Wir schauen uns an, wie passend das Angebot für unsere Versicherten ist und wie wir es künftig noch verbessern können. Mit der Untersuchung und Auswertung wurde die Universität zu Lübeck beauftragt.

Was halten Sie vom Informations- und Beratungsangebot RV Proaktiv? Wir freuen uns über Ihre Rückmeldung! Hier geht es zur anonymen Umfrage der Universität zu Lübeck:

https://sozialmedizin-luebeck.limequery.org/Nutzungsabsicht

RV-Proaktiv-Flyer zum Herunterladen

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Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf!

Die Deutsche Rentenversicherung unterstützt Sie mit Leistungen für eine Vielzahl von Bedarfslagen. Im Rahmen unseres neuen Informations- und Beratungsangebotes „RV Proaktiv“ klären wir gerne gemeinsam mit Ihnen, welche unserer Leistungen für Sie die passende sein kann. Wir geben Ihnen auch Hinweise zur Antragsstellung.

Ihre individuelle Ansprechperson von RV Proaktiv finden Sie im persönlichen Brief an Sie.


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