Die Deutsche Rentenversicherung Mitteldeutschland kann auf der Grundlage des § 31 Abs. 1 Nr. 3 SGB VI Zuwendungen an Einrichtungen gewähren, wenn diese die Rehabilitation fördern bzw. auf dem Gebiet der Rehabilitation forschen.
Nähere Informationen für Zuwendungsempfänger
- Bitte senden Sie Ihren Antrag in schriftlicher Form unterschrieben und datiert an:
Deutsche Rentenversicherung Mitteldeutschland
Team Forschung und Zuwendungen
Paracelsusstraße 21
06114 Halle (Saale)
Formulare zur Antragstellung auf Zuwendungen:
Antrag auf Pauschale Förderung - Sucht-Selbsthilfe
Erklärung zur Vorsteuer von Zuwendungsempfängern
Wenn Sie Fragen im Zusammenhang mit der Beantragung von Zuwendungen haben, wenden Sie sich bitte telefonisch oder per E-Mail an
Martina Schmelzer