Nach Bewilligung der Zuwendung kann diese im laufenden Zuwendungsjahr abgefordert werden. Weiterhin ist bis zum 30. April des Folgejahres ein Verwendungsnachweis einzureichen.
Nähere Informationen zur Mittelanforderung und Verwendungsnachweis
Formulare:
Verwendungsnachweis für Zuwendungen
Verwendungsnachweis für Pauschale Förderung von Sucht-Selbsthilfegruppen
Wenn Sie Fragen im Zusammenhang mit der Mittelanforderung bzw. den Verwendungsnachweisen haben, wenden Sie sich bitte per E-Mail an
Martina Schmelzer