Ich bin amerikanische Staatsbürgerin und habe acht Jahre in Deutschland gearbeitet und Rentenbeiträge gezahlt. Vor einiger Zeit bin ich in meine Heimat zurückgekehrt. Kann mir schon jetzt meine Rente in einer Summe ausbezahlt werden?
Eine Beitragserstattung ist in Ihrem Fall nicht möglich, da Sie bereits für mindestens fünf Jahre Beiträge in Deutschland entrichtet haben. Sie können mit Erreichen der Regelaltersgrenze (diese wird schrittweise von 65 auf 67 Jahre angehoben) eine deutsche Rente beanspruchen. Ob bereits vorher ein Anspruch besteht, hängt vom Umfang Ihrer Beiträge zur amerikanischen Rentenversicherung ab.
Ich bin kenianischer Staatsangehöriger. Nachdem ich nun drei Jahre in Deutschland gearbeitet habe, kehre ich in meine Heimat zurück. Wann bekomme ich die Rentenbeiträge zurück?
Auf Antrag können Ihre Rentenbeiträge erstattet werden, wenn keine Versicherungspflicht mehr in der deutschen Rentenversicherung vorliegt. Seit dem Ausscheiden aus der deutschen Versicherungspflicht müssen mindestens 24 Kalendermonate verstreichen und es darf keine Berechtigung zur freiwilligen Versicherung in der deutschen Rentenversicherung bestehen.