Deutsche Rentenversicherung

Freiwillige Beiträge

Mit freiwilligen Beiträgen können Sie Rentenansprüche erwerben und Ihre spätere Rente erhöhen.

Ich besitze die deutsche Staatsangehörigkeit und beabsichtige meinen Wohnsitz nach Spanien zu verlegen. Bin ich berechtigt, weiterhin Beiträge zur deutschen Rentenversicherung zu zahlen?

Ja, als deutscher Staatsangehöriger mit gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland sind Sie zur freiwilligen Versicherung berechtigt. Vorausgesetzt, Sie haben das 16. Lebensjahr vollendet und es besteht keine Versicherungspflicht in Deutschland.