Was muss ich wo beantragen bei Wohnsitz im Ausland und Zeiten in Deutschland?

Rente gibt es nur auf Antrag.

Bei Aufenthalt in einem Mitgliedstaat oder einem Abkommensstaat sollten Sie ihn unter Hinweis auf die deutschen Versicherungszeiten beim Rentenversicherungsträger des Wohnstaates stellen. Der Träger im Ausland leitet den Antrag mit Ihren Nachweisen an den zuständigen Träger der Deutschen Rentenversicherung weiter. Der Tag der Antragstellung im Wohnland gilt dann auch in Deutschland.

Bei Aufenthalt in einem sonstigen Staat (so genanntes vertragsloses Ausland) sollten Sie den Antrag bei einer deutschen Auslandsvertretung (Botschaft, Konsulat) stellen, da hier bestimmte Personenstandsdaten gleich beglaubigt werden können. Von dort wird der Antrag an den zuständigen Träger der Deutschen Rentenversicherung in Deutschland weitergeleitet.

Der Antrag kann auch unmittelbar bei der Deutschen Rentenversicherung gestellt werden.