Minijobber können sich bei ihrem Arbeitgeber jederzeit mit einem schriftlichen Antrag von der Versicherungspflicht befreien lassen. Der Arbeitgeber zahlt dann nur noch seinen Pauschalbeitrag zur Rentenversicherung.
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Minijobber können sich bei ihrem Arbeitgeber jederzeit mit einem schriftlichen Antrag von der Versicherungspflicht befreien lassen. Der Arbeitgeber zahlt dann nur noch seinen Pauschalbeitrag zur Rentenversicherung.
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