Deutsche Rentenversicherung

Kann ich trotz der aufgehobenen Hinzuverdienstgrenzen bei den Altersrenten eine Teilrente beantragen?

Ja. Sie können Ihre Altersrente auch als Teilrente beziehen. Die Höhe der Teilrente legen Sie selbst fest. Die Teilrente muss mindestens 10 Prozent und darf höchstens 99,99 Prozent der Vollrente betragen. Der Rentenanteil, auf den Sie zunächst verzichten, wird später mit einem geringeren oder ohne Abschlag gezahlt. Ausnahme: Beim Bezug einer Altersrente für besonders langjährig Versicherte erfolgt die Zahlung immer abschlagsfrei.