Deutsche Rentenversicherung

Ich bin geschieden. Meine Ex hat jetzt wieder geheiratet. Kann ich jetzt den Abzug rückgängig machen?

Durch den Versorgungsausgleich wurden die während der Ehezeit von beiden Ehegatten erworbenen Rentenanwartschaften zu gleichen Teilen endgültig aufgeteilt. Dies gilt auch für eine Wiederheirat der Berechtigten aus dem Versorgungsausgleich. Nur in besonderen Härtefällen, zum Beispiel wenn der Versorgungsausgleichsberechtigte verstorben ist, kann der Versorgungsausgleich rückgängig gemacht werden.