Muss ich als Tagesmutter oder Tagesvater Beiträge zur Rentenversicherung zahlen?
Seit 2009 müssen alle Tagesmütter und -väter die Einkünfte aus ihrer Tagespflegetätigkeit versteuern. Sie werden aber nur dann rentenversicherungspflichtig, wenn ihre Einkünfte nach Abzug der Betriebsausgaben regelmäßig 556,00 Euro monatlich überschreiten.