Deutsche Rentenversicherung

Tagesmütter und Tagesväter

Bei Einkünften von mehr als 556,00 Euro monatlich werden selbstständige Tagesmütter und Tagesväter rentenversicherungspflichtig.

Muss ich als Tagesmutter oder Tagesvater Beiträge zur Rentenversicherung zahlen?

Seit 2009 müssen alle Tagesmütter und -väter die Einkünfte aus ihrer Tagespflegetätigkeit versteuern. Sie werden aber nur dann rentenversicherungspflichtig, wenn ihre Einkünfte nach Abzug der Betriebsausgaben regelmäßig 556,00 Euro monatlich überschreiten.