Deutsche Rentenversicherung

Vertiefende Informationen zum Statusfeststellungsverfahren

Das Statusfeststellungsverfahren umfasst auch noch die folgenden Möglichkeiten:

  • Die Prognoseentscheidung ermöglicht die Feststellung des Erwerbsstatus schon vor Aufnahme der Tätigkeit
  • In einer Gruppenfeststellung können gleiche Auftragsverhältnisse geprüft werden. Auftraggeber müssen daher nicht für alle Auftragnehmer separate Statusfeststellungsverfahren beantragen
  • Bei Dreieckskonstellationen (also wenn ein Dritter beteiligt ist), kann in einem Verfahren geklärt werden, wer der Arbeitgeber ist

Prognoseentscheidung

Auftraggeber und Auftragnehmer können im Rahmen einer Prognoseentscheidung bereits vor Aufnahme der Tätigkeit eine Feststellung des zu erwartenden Erwerbsstatus.

Voraussetzung ist, dass bereits ein schriftlicher Vertrag über das Auftragsverhältnis geschlossen wurde und die Umstände der beabsichtigten Vertragsdurchführung feststehen. Die Feststellung des Erwerbsstatus in einem beabsichtigten Auftragsverhältnis erfolgt nach den gleichen gesetzlichen und von der Rechtsprechung entwickelten Abgrenzungskriterien, wie für die Beurteilung des Erwerbsstatus in einem bestehenden Auftragsverhältnis.

Die Prognoseentscheidung stellt als Verwaltungsakt den Status des Erwerbstätigen für das später entsprechend der vorherigen Angaben gelebte Auftragsverhältnis bindend fest. Wird das Auftragsverhältnis bei Aufnahme der Tätigkeit tatsächlich abweichend von den vorherigen Angaben gelebt oder ändern sich die schriftlichen Vereinbarungen oder die Umstände der Vertragsdurchführung innerhalb des ersten Monats der Tätigkeit, haben die Beteiligten dies unverzüglich mitzuteilen.

Gruppenfeststellung

Auftraggeber können im Rahmen einer gutachterlichen Äußerung eine Gruppenfeststellung des Erwerbsstatus der in gleichen Auftragsverhältnissen tätigen Auftragnehmer erlangen.

Voraussetzung ist, dass bereits eine Entscheidung der Clearingstelle über den Erwerbsstatus zu einem konkreten Auftragsverhältnis ab 1. April 2022 vorliegt und dieser Bescheid bestandskräftig ist. Auf Antrag des Auftraggebers äußert sich dann die Clearingstelle gutachterlich zum Erwerbsstatus künftiger Auftragnehmer in gleichen Auftragsverhältnissen.

Auftragsverhältnisse sind in diesem Sinne gleich, wenn die vereinbarten Tätigkeiten ihrer Art und den Umständen ihrer Ausübung nach übereinstimmen und ihnen einheitliche vertragliche Vereinbarungen zu Grunde liegen. Geringfügige Abweichungen, z. B. hinsichtlich der Tätigkeit, der Vergütungshöhe oder auch der Modalitäten, sind grundsätzlich unschädlich und stehen einer Übereinstimmung nicht entgegen.

Dreieckskonstellation

Am Einsatz von Fremdpersonal in Unternehmen sind häufig mehr als zwei Parteien beteiligt, beispielsweise wenn ein Dienstleister (Auftraggeber) dem Unternehmen (Dritter) projektbezogen einen Spezialisten (Auftragnehmer) zur Verfügung stellt.

Wird die vereinbarte Tätigkeit für einen Dritten erbracht und liegen Anhaltspunkte dafür vor, dass der Auftragnehmer in die Arbeitsorganisation des Dritten eingegliedert ist und dessen Weisungen unterliegt, stellt die Deutsche Rentenversicherung Bund bei Vorliegen einer Beschäftigung auch fest, ob das Beschäftigungsverhältnis zu einem Dritten besteht.

Nach der Rechtsprechung des BSG sind für die Feststellung des Erwerbsstatus in diesen Fällen nicht nur die vertraglichen Vereinbarungen zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber zu betrachten, sondern sämtliche Rechtsbeziehungen, die den Einsatz des Auftragnehmers prägen, also auch die Rechtsbeziehungen zwischen dem Dritten und dem Auftraggeber.

Zum Nachlesen

Weitere Informationen zum Statusfeststellungsverfahren finden Sie im Expertenlexikon für Arbeitgeber und Steuerberater, im Rundschreiben „Statusfeststellung von Erwerbstätigen“ sowie in den Publikationen der summa summarum-Reihe.

Hinweis zur Verwendung von Cookies

Wir möchten gerne unsere Webseite verbessern und dafür anonyme Nutzungsstatistiken erheben. Dürfen wir dazu vorübergehend ein Statistik-Cookie setzen? Hierbei wird zu keiner Zeit Ihre Nutzung unserer Webseite mit persönlichen Daten in Verbindung gebracht.
Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung. Auf dieser Seite ist auch jederzeit der Widerruf Ihrer Einwilligung möglich.

OK