Sie haben in Deutschland und Albanien gearbeitet und möchten jetzt in Rente gehen? Sie möchten in Albanien Ihren Lebensabend verbringen? Oder Sie kommen aus Albanien und arbeiten jetzt in Deutschland?
Für Ihre Rente ist das kein Problem - denn Deutschland hat mit Albanien ein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen, damit der soziale Schutz von Arbeitnehmern und Rentnern auch über die Grenzen hinweg greift. Es bringt gerade den Menschen, die im Laufe ihres Berufslebens in beiden Ländern arbeiten oder gearbeitet haben, Vorteile. So können beispielsweise alle Zeiten aus beiden Ländern für eine medizinische Rehabilitation oder den Rentenanspruch zusammenzählen. Gerade albanische Staatsangehörige, die nur wenige Jahre in Albanien gearbeitet haben und den Rest ihres Erwerbslebens in Deutschland verbringen, haben so erst einen Rentenanspruch in Albanien.
Das deutsch-albanische Abkommen ist ein sogenanntes offenes Abkommen. Es gilt für alle, die Beiträge in Deutschland und/oder Albanien gezahlt haben sowie deren Hinterbliebene. Die Staatsangehörigkeit und der Wohnort spielen keine Rolle.
Das albanische Rentensystem
Das albanische Rentensystem unterscheidet sich von der Deutschen Rentenversicherung. Das Pflichtversicherungssystem gilt für alle Arbeitnehmer und Selbstständigen und deckt neben den Risiken Invalidität, Alter und Tod auch die Risiken Krankheit, Mutterschaft und Unfall ab. Träger der sozialen Pflichtversicherung ist das Instituti i Sigurimeve Shoqërore (ISSH). Außerdem gibt es die Systeme der freiwilligen Versicherung und der Zusatzversicherung.
Arbeiten in Albanien
Wie Sie in Albanien versichert sind, entscheidet sich nach den dortigen nationalen Vorschriften. Grundsätzlich gilt aber: Arbeiten Sie in Albanien, sind Sie nach albanischem Recht versichert. Dies gilt für alle Zweige der Sozialversicherung, also für die Renten-, Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung.
Unser Tipp:
Weitere Informationen finden Sie unter auf der Internetseite der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland unter www.dvka.de.
Ihr Arbeitgeber entsendet Sie nach Albanien
Arbeiten Sie nur vorübergehend für Ihren deutschen Arbeitgeber in Albanien und werden Sie weiter von ihm bezahlt, können Sie in Deutschland versicherungspflichtig bleiben. Diese sogenannte Entsendung ist jedoch auf 24 Monate befristet.
Denken Sie an die Bescheinigung DE/AL 101
Arbeitnehmer, für in Albanien arbeiten und weiter in Deutschland versichert sind, brauchen eine "Bescheinigung über die Anwendung der deutschen Rechtsvorschriften bei Beschäftigung in Albanien" (Vordruck DE/AL 101). Bitte beantragen Sie oder Ihr Arbeitgeber diese Bescheinigung rechtzeitig bei der gesetzlichen Krankenkasse, an die die Rentenversicherungsbeiträge abgeführt werden, oder andernfalls bei der Deutschen Rentenversicherung Bund, Berlin.
Fragebogen zum Vordruck DE/AL 101
Besondere Vereinbarung möglich
- Steht von Anfang an fest, dass die Beschäftigung länger als 24 Monate sein wird oder
- die vertraglichen Regelungen aus anderen Gründen eine Entsendung nicht zulassen,
können Sie und Ihr Arbeitgeber eine sogenannte Ausnahmevereinbarung beantragen, um weiterhin in Deutschland versichert zu sein. Wenden Sie sich hier an
Antrag vor Aufnahme der Arbeit stellen
Bitte stellen Sie den Antrag auf Ausnahmevereinbarung bevor Sie mit Ihrer Beschäftigung in Albanien beginnen. Beantragen Sie auch die "Bescheinigung über die Anwendung der deutschen Rechtsvorschriften bei Beschäftigung in Albanien" (Vordruck DE/AL 101). Ihr Ansprechpartner ist auch hier die Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland (DVKA).
Rente in Albanien
Haben Sie in Deutschland und Albanien gearbeitet, erhalten Sie aus beiden Ländern eine Rente. Für die Prüfung des Rentenanspruchs werden die Zeiten aus beiden Ländern zusammengerechnet, das Auszahlen der Rente übernimmt jedes Land selbst. Auch müssen Sie nur einen einzigen Rentenantrag stellen. Ihr Rentenantrag gilt dann gleichzeitig sowohl für die Rente aus Deutschland als auch aus Albanien.
Unser Tipp:
Die Renten in Deutschland und Albanien können aufgrund der jeweiligen nationalen Vorschriften zu unterschiedlichen Zeitpunkten beginnen. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig über den möglichen Beginn, damit Ihnen keinene Nachteile durch einen verspäteten Antrag entstehen. Achten Sie darauf, den Antrag fristgerecht zu stellen.
Albanische Altersrente
Für Frauen und Männer gelten in Albanien unterschiedliche Altersgrenzen für die reguläre Altersrente. Für Frauen wird sie in der Zeit von 2015 bis 2032 jedes Jahr um zwei Monate von 60 auf 63 Jahre angehoben. Die Altergrenze für Männer liegt bei 65 Jahren und steigt in der Zeit von 2033 bis 2056 jedes Jahr um einen Monat auf 67 Jahre.
Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie auch früher Ihre Altersrente, dann aber mit Abschlägen, erhalten.
Albanische Invaliditätsrente
Die Invaliditätsrente ist nicht nur versicherungsrechtliche, sondern vor allem an medizinische Voraussetzungen gebunden. Sie soll Ihren Einkommensverlust ausgleichen. Zulagen können bei Hilfsbedürftigkeit oder für unterhaltsberechtigte Kinder gezahlt werden.
Sozialrente
Alle Albaner, die die letzten fünf Jahre in Albanien gelebt haben, erhalten mit 70 Jahren eine Sozialrente, wenn sie keinen Anspruch auf eine Rente aus dem Pflichtsystem und auch sonst keine weiteren Einkünfte haben.
Ihre Ansprechpartner in Deutschland
Innerhalb der Regionalträger (frühere Landesversicherungsanstalten) der Deutschen Rentenversicherung ist Ihr Ansprechpartner:
Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz
67340 Speyer
Telefon: 06232 17-0
Telefax: 06232 17-2589
E-Mail: service@drv-rlp.de
Die Deutsche Rentenversicherung Bund ist Ihr Ansprechpartner, wenn der letzte deutsche Beitrag an die Deutsche Rentenversicherung Bund ging.
Deutsche Rentenversicherung Bund
10704 Berlin
Telefon: 030 865-0
Telefax: 030 865-27240
E-Mail: meinefrage@drv-bund.de
Haben Sie mindestens einen deutschen Beitrag zur Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See gezahlt, wenden Sie sich bitte an diesen Träger.
Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See
44781 Bochum
Telefon: 0234 304-0
Telefax: 0234 304-53050
E-Mail: rentenversicherung@kbs.de
Haben Sie Beiträge zur Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (ehemals Landwirtschaftliche Alterskasse) gezahlt, wenden Sie sich bitte an diesen Träger.
Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG)
Postfach 10 13 40
34013 Kassel
Telefon: 0561 9359-0
Telefax: 0561 9359-217
E-Mail: poststelle@svlfg.de
Internet: www.svlfg.de
Was können wir für Sie tun?
Wir
- beantworten Ihre Fragen zur Rente,
- klären für Sie zusammen mit den ausländischen Kassen Ihre deutschen und ausländischen Versicherungszeiten,
- übersenden Ihnen Ihre persönliche Rentenauskunft mit den deutschen und ausländischen Versicherungszeiten,
- stellen im Leistungsfall Ihre Rente fest und zahlen Sie - auch ins Ausland,
- leiten für Sie beim französischen Träger das Rentenverfahren ein.
Für Sie vor Ort
Bei unseren Sprechtagen und bei verschiedenen Messen und Ausstellungen sind wir auch für Sie vor Ort.
Internationale Beratungstage
Ihre Ansprechpartner in Albanien
Ihr Ansprechpartner in Albanien ist das Institut der Sozialversicherung (ISSH) in Tirana.
Instituti i Sigurimeve Shoqërore
Rruga e Durrësit, nr. 83
1001 Tiranë
www.issh.gov.al
Kontakt