Ihre Rente zieht in den allermeisten Fällen einfach mit. Gerne überweisen wir Ihre Rente dann auf Ihr neues Konto in Albanien.
Im Einzelfall kann es zu Abzügen bei der Rente kommen, wenn Anteile Ihrer deutschen Rente auch auf ausländischen Zeiten wie etwa dem Rentenabkommen mit Polen von 1975 beruhen. Ähnliche Einschränkungen gelten, wenn in der deutschen Rente Zeiten nach dem Fremdrentengesetz enthalten sind. Das sind zum Beispiel Zeiten, die Sie als Vertriebener oder Aussiedler für ihre Arbeit in den osteuropäischen Herkunftsgebieten erhalten haben.
Damit Sie ganz sicher gehen können, empfehlen Ihnen, sich rechtzeitig vor Ihrem Umzug bei uns beraten zu lassen.
Beantragen Sie Ihre Rente in dem Land, in dem Sie wohnen. Ihr Rentenantrag gilbt dann gleichzeitig sowohl für die Rente aus Deutschland als auch aus Albanien.
Unser Tipp:
Die Renten in Deutschland und Albanien können aufgrund der jeweiligen nationalen Vorschriften zu unterschiedlichen Zeitpunkten beginnen. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig über den möglichen Beginn, damit Ihnen keine Nachteile durch einen verspäteten Antrag entstehen. Achten Sie darauf, den Antrag fristgerecht zu stellen.
Nein, eine "Gesamtrente" oder "Europarente" gibt es nicht. Jedes Land zahlt seine Rente selbst aus, auch wenn für das Prüfen des Rentenanspruchs Zeiten aus verschiedenen Ländern zusammengerechnet werden können. Die Höhe der Renten richtet sich allein nach den jeweiligen nationalen Vorschriften.
Nein, in beiden Ländern gibt es unterschiedliche Anspruchsvoraussetzungen. Wann Sie in Deutschland in Rente gehen können, erfahren Sie aus Ihrer Renteninformation oder auf dieser Internetseite im Bereich "Rente". Für Ihre albanische Rente setzen Sie sich bitte mit dem Sozialversicherungsträger in Albanien in Verbindung.
Arbeiten Sie nur vorübergehend für Ihren Arbeitgeber in Albanien und werden Sie weiter von ihm bezahlt, bleiben Sie in Deutschland versicherungspflichtig. Diese sogenannte Entsendung ist jedoch zeitlich befristet, innerhalb der Europäischen Union beispielsweise auf 24 Monate.