Sie haben in Deutschland und in Island gearbeitet und möchten jetzt in Rente gehen? Sie möchten in Island Ihren Lebensabend verbringen? Oder Sie kommen aus Island und arbeiten jetzt in Deutschland?
Für Ihre Rente ist das kein Problem - denn in Island gilt das Europarecht, das die Sozialversicherungssysteme beider Länder koordiniert. Es wurde gerade für Menschen geschaffen, die im Laufe ihres Berufslebens über Grenzen hinweg arbeiten oder gearbeitet haben. So können beispielsweise alle Zeiten aus beiden Ländern für eine medizinische Rehabilitation oder Ihren Rentenanspruch zusammenzählen.
Die isländische Rentenversicherung
In Island bestehen zwei sich ergänzende Rentensysteme: Einerseits ein für die gesamte Wohnbevölkerung geltendes System (Volksrentensystem) und andererseits ein Versicherungssystem (Zusatzrentensystem) für alle erwerbstätigen Personen. Beide Systeme erbringen Leistungen bei Invalidität, Alter und Tod. Sie unterliegen jedoch eigenen Gesetzen und gewähren für den gleichen Leistungsfall unterschiedliche Leistungen mit unterschiedlichen Anspruchsvoraussetzungen.
Das Volksrentensystem (lífeyrir almannatrygginga)
Das Volksrentensystem garantiert eine Mindestrente. Es wird auch als allgemeines Rentensystem bezeichnet. Alle in Island wohnenden Personen gehören ohne Ausnahme dem Volksrentensystem an. Die Finanzierung der Leistungen erfolgt aus Steuermitteln und dem allgemeinen Beitrag zur sozialen Sicherheit (tryggingagjald). Dieser Beitrag wird von Arbeitgebern auf alle Entgelte für abhängige Arbeit und von Selbständigen auf deren voraussichtliche Erwerbseinkünfte erhoben. Der Beitragssatz beläuft sich für das Steuerjahr 2018 auf 6,85 Prozent. Das allgemeine Rentensystem wird von der Staatlichen
Sozialversicherungsanstalt in Reykjavík (Tryggingastofnun Ríkisins) unter der Aufsicht des Sozialministeriums (Velferđarráđuneytiđ) verwaltet. Im Volksrentensystem spielt eine große Rolle, wie lange Sie in Island leben beziehungsweise gelebt haben. Durch lange Wohnzeiten in Island sichern Sie sich eine Grundversorgung. Für den Lebensunterhalt reichen die Leistungen nicht aus. Das Volksrentensystem kennt Invaliditätsrenten, Invaliditätsgelder, Altersrenten und Kinderrenten. Bezeichnet werden diese Renten als Volksrenten oder staatliche Renten. Die Volksrenten werden jährlich nach der Haushaltslage angepasst. Die Anpassung soll die Lohnentwicklung berücksichtigen, aber nicht niedriger als der Anstieg des Lebenshaltungskostenindex sein.
Zusatzrentensystem (lögbundnir lífeyrissjóđir)
Alle Arbeitnehmer und Selbstständigen in Island im Alter von 16 bis 70 Jahren sind verpflichtet, einem für sie zuständigen Pensionsfonds beizutreten und entsprechend Beiträge zu zahlen. Zu welchem Pensionsfonds Sie gehören, richtet sich nach der Art Ihrer Beschäftigung. Der Mindestbeitragssatz beläuft sich bei abhängig Beschäftigten auf zwölf Prozent des Bruttoarbeitsentgeltes. Davon trägt der Arbeitnehmer vier Prozent und der Arbeitgeber acht Prozent. Tarifvereinbarungen können höhere Beiträge vorsehen. Selbstständige zahlen die Beiträge allein. Das Zusatzrentensystem besteht aus einzelnen Pensionsfonds, die unter der Aufsicht des Ministeriums für Finanzen und Wirtschaft (Fjármála- og Efnahagsráđherrauneytiđ) stehen. Sie sind in ihrer Struktur unterschiedlich ausgestaltet und erbringen dementsprechend unterschiedliche Leistungen. Bei der Mehrzahl der Pensionsfonds handelt es sich um Versicherungsgenossenschaften, die Leistungen auf Gegenseitigkeit erbringen. Der für Sie zuständige Pensionsfonds ergibt sich aus den jeweiligen Lohnabrechnungen. Waren Sie während Ihres Berufslebens Mitglied mehrerer Pensionsfonds, so ist diese Tatsache registriert worden. Damit wird verhindert, dass Ihnen individuelle Ansprüche verloren gehen. Erst der Anspruch aus einem Pensionsfonds des Zusatzrentensystems sichert den Lebensunterhalt in Island. Die Pensionsfonds zahlen Invaliditätsrenten, Altersrenten und Hinterbliebenenrenten. Bezeichnet werden diese Renten als Zusatz- oder Arbeitsrenten. Die Pensionsfonds passen ihre Leistungen unter Berücksichtigung versicherungsmathematischer Aspekte an. Das kann beispielsweise das Verhältnis von Beitragseinnahmen zu den Rentenzahlungen, Änderung der Leistungssätze und die aus dem Vermögen der Fonds erzielte Rendite sein.
Ihre Ansprechpartner in Deutschland
Innerhalb der Regionalträger (frühere Landesversicherungsanstalten) der Deutschen Rentenversicherung ist in den meisten Fällen Ihr Ansprechpartner:
Deutsche Rentenversicherung Westfalen
48125 Münster
Telefon: 0251 238-0
Telefax: 0251 238-2960
E-Mail: kontakt@drv-westfalen.de
Die Deutsche Rentenversicherung Bund ist Ihr Ansprechpartner, wenn der letzte deutsche Beitrag an die Deutsche Rentenversicherung Bund ging.
Deutsche Rentenversicherung Bund
10704 Berlin
Telefon: 030 865-0
Telefax: 030 865-27240
E-Mail: meinefrage@drv-bund.de
Haben Sie mindestens einen deutschen Beitrag zur Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See gezahlt, wenden Sie sich bitte an diesen Träger.
Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See
44781 Bochum
Telefon: 0234 304-0
Telefax: 0234 304-53050
E-Mail: rentenversicherung@kbs.de
Was können wir für Sie tun?
Wir
- bearbeiten Ihren Antrag auf eine Rente aus der deutschen Rentenversicherung,
- leiten Ihren Antrag auf eine isländische Rente an den für Sie zuständigen isländischen Versicherungsträger weiter, wenn Sie Ihren Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben,
- bearbeiten Ihren Antrag auf Rehabilitationsleistungen (Leistungen zur Teilhabe), wenn Ihr Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen liegt,
- zahlen Ihre deutsche Rente in Island, wenn Sie dort Ihren Wohnsitz haben,
- teilen Ihnen auf Antrag die im deutschen Versicherungskonto gespeicherten rentenrechtlichen Zeiten mit und informieren Sie im Rahmen einer Rentenauskunft oder der Renteninformation auch über die monatliche Rente, die bei Erfüllung der sonstigen Voraussetzungen derzeit zu zahlen wäre.
Für Sie vor Ort
Bei unseren Sprechtagen und bei verschiedenen Messen und Ausstellungen sind wir auch für Sie vor Ort.
Internationale Beratungstage
Ihre Ansprechpartner in Island
Ob und ab wann Sie Anspruch auf eine Rente aus Island haben, kann rechtsverbindlich nur von den isländischen Rentenversicherungsträgern beurteilt werden.Für weitere Informationen und Auskünfte zur isländischen Sozialversicherung wenden Sie sich bitte an folgende Stelle:
Tryggingastofnun ríkisins
Laugavegur 114
150 Reykjavík
ISLAND
Internet www.tr.is
Kontakt