Sie haben in Deutschland und Liechtenstein gearbeitet und möchten jetzt in Rente gehen? Sie möchten in Liechtenstein Ihren Lebensabend verbringen? Oder Sie kommen aus Liechtenstein und arbeiten jetzt in Deutschland?
Für Ihre Rente ist das kein Problem - denn in Liechtenstein gilt das Europarecht, das die Sozialversicherungssysteme beider Länder koordiniert. Es wurde gerade für Menschen geschaffen, die im Laufe ihres Berufslebens über Grenzen hinweg arbeiten oder gearbeitet haben. So können beispielsweise alle Zeiten aus beiden Ländern für eine medizinische Rehabilitation oder Ihren Rentenanspruch zusammenzählen.
Verbindungsstelle Liechtenstein
Die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg ist Ihr Ansprechpartner in allen Fragen der gesetzlichen deutschen Rentenversicherung, wenn Sie
- in Deutschland wohnen und Ihr letzter außerdeutscher Beitrag an die liechtensteinische Rentenversicherung entrichtet wurde
und/oder
Was wir tun
Als zuständige Verbindungsstelle der gesetzlichen Rentenversicherung in Deutschland bieten wir Ihnen zahlreiche Dienstleistungen:
- wir bearbeiten Ihren Antrag auf Rente aus der deutschen Rentenversicherung
- wohnen Sie in Deutschland, leiten wir für Sie beim liechtensteinischen Versicherungsträger das Rentenverfahren ein
- wohnen Sie in Liechtenstein, zahlen wir Ihre Rente dorthin
- in Zusammenarbeit mit den ausländischen Trägern klären wir für Sie Ihre deutschen und ausländischen Versicherungszeiten
- wir übersenden Ihnen auf Wunsch eine persönliche Rentenauskunft
Sie waren in Liechtenstein beschäftigt und möchten die dort zurückgelegten Versicherungszeiten klären lassen? Dann füllen Sie bitte den Vordruck E 207 aus und senden Sie ihn zusammen mit Ihrer deutschen Versicherungsnummer an die
Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg
Gartenstraße 105
76122 Karlsruhe
Zusätzliche Informationen haben wir auch in der folgenden Broschüre für Sie zusammengetragen. Diese Angaben sind allerdings unverbindlich und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Für nähere Informationen und rechtsverbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an den ausländischen Versicherungsträger.
Fragen zum liechtensteinischen Rentenrecht
Als deutsche Verbindungsstelle für Liechtenstein geben wir Ihnen gerne auch allgemeine Auskünfte zum liechtensteinischen Rentenrecht. Verbindliche Auskünfte und spezielle Informationen erhalten Sie beim zuständigen liechtensteinischen Versicherungsträger:
AHV-IV-FAK-Anstalten
Gerberweg 2
Postfach 84
FL-9490 Vaduz
postmaster@ahv.liAHV-IV-FAK-Anstalten
Ihr Arbeitgeber entsendet Sie nach Liechtenstein
Arbeiten Sie nur vorübergehend für Ihren deutschen Arbeitgeber in Liechtenstein und werden Sie weiter von ihm bezahlt, können Sie in Deutschland versicherungspflichtig bleiben. Diese sogenannte Entsendung ist jedoch auf 24 Monate befristet. Dafür benötigen Sie als Arbeitnehmer, Selbstständiger oder Beamter eine A1-Bescheinigung.
Weitere Informationen zur A1-Entsendebescheinigung
Ausnahmevereinbarung
Steht von Anfang an fest, dass die Beschäftigung länger als 24 Monate sein wird oder es sich aus anderen Gründen nicht um eine Entsendung handelt, können Sie und Ihr Arbeitgeber eine sogenannte Ausnahmevereinbarung beantragen, um weiterhin in Deutschland versichert zu sein. Wenden Sie sich dafür an die
Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland (DVKA).
Antrag vor Aufnahme der Arbeit stellen:
Bitte beantragen Sie die Entsendebescheinigung oder die Ausnahmevereinbarung rechtzeitig, bevor Sie mit Ihrer Beschäftigung oder selbstständigen Tätigkeit in Liechtenstein beginnen.
Kontakt