Antrag stellen
Rente in Mitglied- und Abkommensstaaten beantragen
Wohnen Sie in einem Land, in dem Europarecht gilt (Mitgliedstaat) oder in einem Land, mit dem Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen geschlossen hat (Abkommensstaat), können Sie Ihren Rentenantrag bei der Rentenversicherung des Landes stellen, in dem Sie wohnen. Sie leitet Ihren Antrag dann an die zuständige Rentenversicherung weiter.
Haben Sie sowohl in Deutschland als auch in einem Mitglied- oder Abkommensstaat gearbeitet, brauchen Sie nur einen Rentenantrag zu stellen. Dieser gilt dann sowohl für die deutsche als auch für die ausländische Rente. Der Rentenversicherer, bei dem Sie den Antrag stellen, informiert den oder die anderen ausländischen Versicherer und leitet das Rentenverfahren für Sie ein.
Rente im vertragslosen Ausland beantragen
Wohnen Sie in einem Land, mit dem Deutschland kein Sozialversicherungsabkommen geschlossen hat (vertragsloses Ausland), können Sie Ihren deutschen Rentenantrag auf verschiedenen Wegen stellen:
- über unsere Internetseite,
- bei einem deutschen Konsulat,
- bei der deutschen Botschaft,
- direkt bei Ihrer Deutschen Rentenversicherung.
Für weitere Rentenansprüche müssen Sie sich an den Rentenversicherer des jeweiligen Landes wenden, in dem Sie auch noch rentenversichert waren.
Wichtig!
Damit wir alle Rentenverfahren einleiten können und Ihre Rente dann auch richtig berechnet wird, ist es wichtig, dass Sie im Rentenantrag immer die Versicherungszeiten aus allen Ländern angeben, in den Sie gearbeitet oder gewohnt haben.