26 Millionen Konten überprüft
Die Rentenversicherung hat bei 26 Millionen Versicherungskonten geprüft, ob ein Anspruch auf einen Zuschlag besteht und gegebenenfalls die entsprechenden Bescheide an Rentnerinnen und Rentner versandt. Bei allen neuen Rentenanträgen wird der Anspruch automatisch geprüft. Sollte ein Anspruch bestehen, wird er im Rentenbescheid ausgewiesen.
Kein Antrag nötig
Der Grundrentenzuschlag muss nicht beantragt werden. Wenn ein Anspruch besteht, zahlt die Rentenversicherung den Zuschlag automatisch mit der Rente aus.
Rückwirkende Zahlung
Beträge, auf die ab Januar 2021 ein Anspruch bestand, wurden in allen Fällen nachgezahlt.
86 Euro
Der durchschnittliche Zuschlag zur Rente beträgt laut Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) 86 Euro. Die tatsächliche Höhe wird individuell berechnet.
1,3 Millionen Grundrentenzuschläge
Laut BMAS ergaben sich bislang etwa 1,1 Millionen Grundrentenzuschläge.