Altersvorsorge-Reformgesetz
Reform der Riester-Rente startet 2027
Das Gesetz zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge (Altersvorsorge-Reformgesetz) wurde am 8. Mai 2026 im Bundesrat verabschiedet. Mit dem Gesetz wird ab 2027 die Riester-Rente durch ein neues, staatlich gefördertes Modell für die private Altersvorsorge abgelöst. Was das neue Modell von der alten Riester-Rente unterscheidet und was mit den laufenden Riester-Verträgen passiert, erfahren Sie hier.
Was will das Altersvorsorge-Reformgesetz?
Mit dem Altersvorsorge-Reformgesetz soll die private Altersvorsorge und damit die Riester-Rente reformiert werden. Das Gesetz sieht vor, ab 2027 die Riester-Rente durch ein neues, staatlich gefördertes Modell abzulösen. Die neuen Produkte sollen flexibler, kostengünstiger und renditestärker sein, heißt es von der Bundesregierung. Erklärtes Ziel sei es, dass mehr Menschen privat Geld für das Alter zurücklegen. Die Verbreitung der privaten Altersvorsorge in Form der staatlich geförderten Riester-Rente stagnierte in den letzten Jahren zunehmend.
Welche Produkte sind nach der Reform der privaten Altersvorsorge neu?
Das Repertoire an förderfähigen Altersvorsorgeprodukten wird erweitert. Im Fokus der Neuerungen steht die Wahlfreiheit zwischen einer lebenslangen Rente und einem Entnahmeplan (Auszahlplan), um höhere Flexibilität und Renditechancen gegenüber der alten Riester-Rente zu ermöglichen. Bei den neuen geförderten Verträgen soll es möglich sein zwischen Produkten mit einer 80-prozentigen oder einer 100-prozentigen Beitragsgarantie zu wählen sowie einem Standardprodukt, für jene, denen eine Entscheidung zwischen den einzelnen Angeboten schwerfällt. Zudem sind Auszahlpläne mit einer 20-jährigen Auszahlphase ab dem 65. Lebensjahr vorgesehen. Einige wichtige Neuerungen zu den künftigen Altersvorsorge-Produkten im Überblick:
- Das Altersvorsorgedepot ohne Garantien: ein höheres Risiko steht eventuell höheren Renditechancen gegenüber, die Auszahlung endet wahlweise nach der vereinbarten Zeit (frühstens ab dem 85. Lebensjahr)
- Das Standarddepot: Wer sich nicht entscheiden kann, dem soll künftig ein Standardprodukt angeboten werden, bei dem die Effektivkosten auf 1,0 Prozent begrenzt sind. Das Standarddepot soll ein besonders einfach zu handhabendes Altersvorsorgedepot sein.
- Das Garantieprodukt: Es beinhaltet im Gegensatz zum Altersvorsorge- und Standarddepot Auszahlungsgarantien. Am Ende der Ansparphase sollen 80 beziehungswiese 100 Prozent der abgesparten Beiträge einschließlich der Zulagen definitiv zur Verfügung stehen
- Zeitlich befristete Auszahlpläne: Vorgesehen ist eine 20-jährige Auszahlphase ab dem 65. Lebensjahr. Mit dem 85. Lebensjahr ist das Geld dann aufgebraucht und der Vertrag endet. Die bisherige lebenslange Rentenzahlung eines Riester-Vertrages entfällt, verbunden mit einer möglichen Chance auf höhere Auszahlbeträge innerhalb der Auszahlphase.
- Standarddepot in öffentlicher Trägerschaft: Hier sind noch einige Fragen offen. Das Depot soll Menschen, die sich bei der Auswahl eines Produktes unsicher fühlen, eine staatliche Alternative bieten. Das Gesetz sieht deshalb die Möglichkeit vor, ein Depot einzuführen, das in öffentlicher Trägerschaft herausgegeben wird. Es ist möglich, dass das Standarddepot in öffentlicher Trägerschaft erst nach dem 1. Januar 2027 zur Verfügung steht.
Was ändert sich bei der Förderung der privaten Altersvorsorge?
Die Berechnung der Zulage erfolgt künftig beitragsproportional. Je mehr die Sparerin oder der Sparer einzahlen, desto höher fällt die Förderung aus. Die bisherigen steuerlichen Anreize werden beibehalten: Die Beiträge zum Altersvorsorgeprodukt können bei der Steuererklärung geltend gemacht werden, in der Auszahlungsphase werden die Leistungen dann besteuert. Der Kreis der Förderberechtigten wird erweitert.
Die neue Fördersystematik im Überblick
- Die Grundzulage wird proportional zum geleisteten Eigenbeitrag gezahlt. Für jeden eingezahlten Euro gibt es 50 Cent Grundzulage, bis zu einem Maximalbetrag von 360 Euro. Für weitere bis zu 1.440 Euro Beitrag, beträgt die Förderung 25 Cent pro Euro. Die Grundzulage kann also künftig bis zu 540 Euro jährlich betragen. Der maximal geförderte Betrag liegt bei 1.800 Euro pro Jahr.
- Ein zulageberechtigter Elternteil erhält für jedes Kind für jeden gesparten Euro bis zu einem Eigenbeitrag von 300 Euro 1 Euro als Kinderzulage, also noch einmal maximal 300 Euro für jedes Kind.
- Im Rahmen des Sonderausgabenabzuges können bis zu einer bestimmten Höhe die Altersvorsorgebeiträge inklusive der Zulagen als Sonderausgaben in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Dieser zusätzliche Sonderausgabenabzug wird allerdings nur gewährt, wenn er günstiger als der Anspruch auf die Zulage ist
- Ab Januar 2027 können auch Erwerbstätige mit Einkünften aus Gewerbebetrieb oder aus selbstständiger Arbeit und Pflichtmitglieder der berufsständigen Versorgungseinrichtungen wie zum Beispiel in einem Versorgungswerk pflichtversicherte Ärztinnen und Ärzte erstmals von einer steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge profitieren.
Bisher wurde bei der Riester-Zulage der jeweilige Verdienst zugrunde gelegt. Um die volle Riester-Zulage pro Jahr zu erhalten, müssen inklusive der Zulagen vier Prozent des rentenversicherungspflichtigen Einkommens (aus dem Vorjahr) eingezahlt werden, begrenzt auf maximal 2.100 Euro. Die maximale Förderung liegt bei 175 Euro jährlich pro Person. Zusätzlich gibt es eine Kinderzulage: Pro Kind, das bis Ende 2007 geboren wurde, zahlt der Staat 185 Euro Riester-Zulage. Für Kinder, die ab 2008 geboren wurden, werden 300 Euro pro Jahr und Kind gezahlt. Die bisherige Zulagenförderung der Riester-Verträge (Grundzulage) war international gelobt worden, da sie insbesondere Geringverdiener und Kindererziehende erreicht und diese trotz geringer Sparmöglichkeiten von der Zulage profitieren konnten.
Fragen zu bestehenden Riester-Verträgen
Was passiert mit einem bestehenden Riester-Vertrag?
Bestehende Riester-Verträge laufen weiter! Es gibt einen Bestandsschutz für diese Verträge.
Kann mit einem bestehenden Riester-Vertrag in die neue Förderung gewechselt werden?
Ja, das soll durch Abgabe einer Erklärung möglich sein. Vor einem Wechsel sollten Sparerinnen und Sparer abwägen, ob der Wechsel in die neue Förderung sinnvoll ist und sich im Zweifelsfall neutral beraten lassen.
Ist der Wechsel von einem bestehenden Riester-Vertrag in einen Neuvertrag möglich?
Ja, der Wechsel von einem bestehenden Riester-Vertrag in einen neuen Vertrag zu neuen Konditionen inklusive der neuen steuerlichen Förderung wird möglich sein. Die bisherige Förderung muss nicht zurückgezahlt werden. Es können aber – gesetzlich begrenzte – Wechsel-, Abschluss- oder Vertriebskosten anfallen. Die Wahl eines neuen Vorsorgeproduktes hängt von vielen individuellen Faktoren ab und sollte gut geprüft werden. Die neuen Anlageformen ohne Garantien sind beispielsweise eher für risikofreudige Sparerinnen und Sparer geeignet. Bei den ab 2027 möglichen Zeitrenten sollte bedacht werden, dass das Geld mit Ablauf des Auszahlplans nicht mehr vorhanden ist, auch wenn dann die Kosten im Alter für Gesundheit und Pflege steigen könnten. Viele Menschen unterschätzen ihre Lebenserwartung und damit auch den Wert von lebenslangen Zahlungen. Neue Abschlüsse sollten nicht überstürzt getätigt werden. Eine neutrale Beratung kann bei der Entscheidung hilfreich sein.
Können bestehende Riester-Verträge und Neuverträge parallel bespart werden?
Sparerinnen und Sparer, die zusätzlich zu einem bestehenden Riester-Vertrag auch einen neuen Vertrag abschließen wollen, müssen beachten, dass in diesem Fall automatisch die neuen Regelungen auch auf diesen bestehenden Vertrag angewendet werden. Sparerinnen und Sparer sollten überlegen, ob das für ihre bestehenden Riester-Verträge sinnvoll ist und sich im Zweifelsfall neutral beraten lassen.
Wer berät zu den alten und neuen Altersvorsorgeprodukten?
Im Rahmen eines Intensivgesprächs zur Altersvorsorge kann mit Beraterinnen und Beratern geklärt werden, welche Gründe für oder gegen einen Wechsel bei der Förderung sprechen. Ein Beratungstermin für ein kostenloses Intensivgespräch der Deutschen Rentenversicherung kann vereinbart werden. Auch die Verbraucherzentralen beraten neutral. Hier fallen für die Beratung allerdings Kosten an.
Die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) stellt auf ihrer Internetseite einen FAQ-Katalog zur Verfügung.
Neben der Zulagenstelle für Altersvermögen hat auch das Bundesministerium der Finanzen Informationen zu den Inhalten der Reform veröffentlicht: Fragen und Antworten zur Reform der geförderten privaten Altersvorsorge