Bei der Deutschen Rentenversicherung werden Ihre Anträge im Bereich der Versicherung und auf Renten- oder Rehabilitationsleistungen überwiegend von unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern persönlich geprüft. Schrittweise werden in einigen Bereichen mit Hilfe von eindeutigen fachlichen Kriterien automatische Entscheidungen beziehungsweise automatische Entscheidungsfindungen eingeführt.
Hinweis:
Zurzeit basiert noch kein Verfahren auf einer ausschließlich automatisierten Entscheidungsfindung, die gegenüber der betroffenen Person eine rechtliche Wirkung entfaltet.
Wenn automatisierte Entscheidungen eine rechtliche Wirkung entfalten, finden Sie diese auf dieser Seite.