Deutsche Rentenversicherung

Rentenpakt

Verbesserung und Stabilisierung der staatlichen Rente

Mit dem Jahreswechsel sind wesentliche Leistungsverbesserungen der Rentenversicherung in Kraft getreten. Unter anderem wird mit der Mütterrente II die Erziehung von vor 1992 geborenen Kindern stärker bei der Rentenberechnung honoriert. Zudem wird durch das RV-Leistungsverbesserungs- und -Stabilisierungsgesetz die Absicherung von Personen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten können und eine Erwerbsminderungsrente beziehen müssen, deutlich verbessert.

Antworten auf die häufigsten Fragen dazu sowie aktuelle Informationen und weiterführende Links finden Sie hier.