Ob die erforderliche A1-Bescheinigung bei grenzüberschreitender Erwerbstätigkeit vorliegt, wird aktuell verstärkt kontrolliert. Die geänderte Verwaltungspraxis ist auf neue nationale Vorschriften zur Bekämpfung von Schwarzarbeit und Lohndumping zurückzuführen.
In einem Fragen- und Antworten-Katalog haben wir die wichtigsten Informationen zusammengefasst: