Deutsche Rentenversicherung

Coronabedingte Rentenlücken schließen

Datum: 04.01.2021

In Folge der Corona-Pandemie haben in der ersten Infektionswelle ca. 850.000 Minijobberinnen und Minijobber ihre Arbeit verloren. Da sie keinen Anspruch auf Kurzarbeiter- oder Arbeitslosengeld haben, führt der Verlust häufig nicht nur zu finanziellen Einbußen, sondern hat auch Auswirkungen auf die Rente.

Werden nach dem Wegfall des Minijobs keine anderen rentenrechtlichen Zeiten zurückgelegt, z. B. durch eine andere Beschäftigung oder durch die Erziehung eines Kindes, entsteht eine Versicherungslücke. Insbesondere wenn die rentenrechtlichen Zeiten benötigt werden, um einen Rentenanspruch zu erreichen bzw. aufrechtzuerhalten, kann dieses später ärgerlich sein.

Betroffene sollten deshalb überlegen, ob sie durch die Zahlung freiwilliger Beiträge die Versicherungslücken schließen möchten. Für das Jahr 2020 ist das noch bis zum 31. März 2021 möglich. Vom monatlichen Mindestbeitrag von 83,70 Euro bis zum Höchstbeitrag von 1.283,40 Euro können die Beiträge in jeder beliebigen Höhe für das letzte Jahr gezahlt werden. Zu einem späteren Zeitpunkt ist die Nachzahlung von Beiträgen in der Regel nicht mehr möglich.

Bei Fragen zu diesem Thema oder weiteren Anliegen rund um das Leistungsspektrum der gesetzlichen Rentenversicherung unterstützen Sie die Beraterinnen und Berater am kostenfreien Service-Telefon der Deutschen Rentenversicherung unter der Telefonnummer 0800 1000 4800.

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