Der durchschnittliche Zusatzbeitrag in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) ist seit dem 1.1.2021 von 1,1 Prozent auf 1,3 Prozent gestiegen. Das führt zu einem erhöhten Beitragszuschuss bei privat Krankenversicherten, die eine Rente beziehen. Für freiwillig in der landwirtschaftlichen Krankenversicherung Versicherte ergibt sich ebenfalls ein höherer Zuschuss.
Rentner, die privat oder freiwillig krankenversichert sind, können auf Antrag von der gesetzlichen Rentenversicherung einen Beitragszuschuss erhalten. Die Deutsche Rentenversicherung rät, diesen Zuschuss gleich zusammen mit der Rente zu beantragen.
Die Höhe des Zuschusses für freiwillig Krankenversicherte hängt vom allgemeinen Beitragssatz zur Krankenversicherung und dem Zahlbetrag ihrer Rente ab. Dieser Beitragssatz beträgt zurzeit 14,6 Prozent und wird zur Hälfte – also in Höhe von 7,3 Prozent – von der Rentenversicherung übernommen. Auch der individuelle Zusatzbeitrag der Krankenkasse wird zur Hälfte von der Rentenversicherung übernommen. Der Beitrag zur Pflegeversicherung muss selbst getragen werden.
Privat Krankenversicherte können ebenfalls einen Zuschuss beantragen. Dieser wird zunächst wie bei freiwillig Versicherten berechnet, aber maximal in Höhe der Hälfte der Versicherungsprämie gezahlt. Für Rentner, die in der gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert sind, übernimmt die Rentenversicherung automatisch den halben Krankenversicherungsbeitrag. Ein Antrag ist nicht nötig.
Ob pflicht-, freiwillig oder privat krankenversichert: Bei Fragen zum Thema „Rente und Krankenversicherung“ hilft das Team am gebührenfreien Servicetelefon der Deutschen Rentenversicherung unter 0800 1000 4800 gerne weiter. Alle wichtigen Informationen bündelt die Broschüre „Rentner und ihre Krankenversicherung“. Sie kann am Servicetelefon bestellt oder direkt unter diesem Link zur Broschüre heruntergeladen werden.