Deutsche Rentenversicherung

Tipps für Arbeitgeber

Datum: 05.02.2021

Die Kranken- und Pflegekassen, die Rentenversicherungsträger, die Unfallversicherungsträger und die Bundesagentur für Arbeit benötigen zur Erfüllung ihrer Aufgaben von allen Arbeitgebern Informationen über die bei ihnen beschäftigten Arbeitnehmer. Deshalb müssen alle Arbeitgeber für die bei ihnen Beschäftigten Meldungen erstatten. Die Daten dieser Meldungen dienen auch dazu, die Ansprüche der Beschäftigten auf Leistungen gegenüber den zuständigen Versicherungsträgern sicherzustellen.

Um Arbeitgeber zu unterstützten, hat die Deutsche Rentenversicherung die Broschüre „Auf den Punkt gebracht: Meldungen“ veröffentlicht. Hier finden Arbeitgeber umfangreiche Informationen zum gemeinsamen Meldeverfahren. Welche Meldung muss beispielsweise wann und vielleicht sogar in elektronischer Form abgegeben werden.

Die Broschüre ist kostenlos und kann direkt unter diesem Link heruntergeladen werden:

Auf den Punkt gebracht: Meldungen

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