Im zweiten Jahr der Pandemie wird immer deutlicher: Wer an Covid-19 erkrankt war, kann noch lange unter gesundheitlichen Folgen leiden. Oft führt das dazu, dass die Betroffenen zeitweilig nicht mehr oder nur noch eingeschränkt arbeiten können. Mediziner sprechen dann vom „Post-Covid-Syndrom“.
„Das Beschwerdebild des Post-Covid-Syndroms umfasst zum Beispiel anhaltende Müdigkeit und Erschöpfung, Herzprobleme, Konzentrationsschwäche, Luftnot und Depressionen“, so Brigitte Gross, Direktorin der Deutschen Rentenversicherung Bund. Auch Angststörungen seien nicht selten. Durch Koma oder Lagerungsprobleme könnten zudem orthopädische Nachwirkungen entstehen, die ebenfalls behandlungsbedürftig sind. Hierauf weist die Deutsche Rentenversicherung anlässlich des Rehabilitationswissenschaftlichen Kolloquiums hin, das virtuell vom 22. bis zum 25. März 2021 stattfindet.
Eine Anschlussrehabilitation (AHB) oder medizinische Rehabilitation der Deutschen Rentenversicherung kann Betroffenen dabei helfen, zu Kräften zu kommen und Schritt für Schritt ihr Berufs- und Alltagsleben wieder aufzunehmen.
Allerdings sollte man nicht zu lange warten, warnt Prof. Dr. med. Volker Köllner vom Reha-Zentrum Seehof in Teltow. „Die Entscheidung für eine Reha nach einer Covid-Erkrankung ist ratsam, wenn man Konzentrationsschwierigkeiten hat, sich erschöpft fühlt, schon lange arbeitsunfähig und immer noch nicht voll leistungsfähig ist. Die Schwelle, um zur Arbeit zurückzukehren, wird dann immer höher. Daher sollte man nicht zu lange warten“, so Köllner.
Mit ihren Rehakliniken deckt die Deutsche Rentenversicherung bundesweit ein breites Spektrum für diverse Krankheitsbilder ab, die Folge von Covid-19 sein können. Zu einer Behandlung können unter anderem Kranken- und Atemgymnastik oder Ausdauer- und Krafttraining zählen.
Alle Formulare und Informationen gibt es hier im Internet unter dem Menüpunkt Reha. Gerne hilft auch das Team des Service-Telefons unter der kostenlosen Nummer 0800 1000 4800 weiter. Die Sozialdienste der Akutkrankenhäuser helfen bei der Antragstellung einer Anschlussrehabilitation.