Deutsche Rentenversicherung

Frist für 2020 läuft ab: Noch bis 31. März freiwillige Beiträge zahlen

Datum: 26.03.2021

Wer freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zahlt, kann damit nicht nur seine Rente erhöhen. Versicherte können dadurch auch einen eigenen Rentenanspruch erwerben. Das lohnt sich beispielsweise dann, wenn Sie bereits Pflichtbeiträge für die Erziehung eines Kindes bekommen haben, die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren allein damit aber nicht erfüllen.

Freiwillige Beiträge können daneben auch den Schutz bei Erwerbsminderung aufrecht halten. Dazu müssen Sie bis Dezember 1983 die allgemeine Wartezeit erfüllt und seit Januar 1984 jeden Monat mit einer rentenrechtlich relevanten Zeit belegt haben. Laufende Lücken im Versicherungskonto können dann mit freiwilligen Beiträgen geschlossen werden.

Wenn Sie für das Jahr 2020 noch freiwillige Beiträge zahlen möchten, sollten Sie sich beeilen. Denn die Frist endet am 31. März 2021. Bis dahin müssen die Beiträge beim Rentenversicherungsträger eingehen. Der Mindestbeitrag liegt bei rund 84 Euro für jeden Monat, für den Sie freiwillige Beiträge zahlen möchten.

Alle Informationen zur freiwilligen Versicherung bietet die kostenlose Broschüre „Freiwillig rentenversichert: Ihre Vorteile“. Sie steht unterhalb dieses Beitrags zum Download bereit oder kann am kostenlosen Servicetelefon der Deutschen Rentenversicherung unter 0800 1000 4800 bestellt werden. Vertiefende Informationen zu den Themen Rente, Reha und Prävention finden Sie auch in unserem umfangreichen Broschüren-Angebot.