Wer nach einem Unfall oder einer schweren Erkrankung nicht mehr in der Lage ist, einer regelmäßigen Erwerbstätigkeit nachzugehen, kann eine Erwerbsminderungsrente erhalten.
Die Voraussetzungen: Erwerbsgemindert sind Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage sind, mindestens sechs Stunden täglich einem Beruf nachzugehen. Die Rentenversicherung überprüft dies anhand ärztlicher Unterlagen. Betroffene müssen außerdem mindestens fünf Jahre lang in der Rentenversicherung versichert gewesen sein und in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung mindestens drei Jahre lang Pflichtbeiträge für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit entrichtet haben.
Die Höhe der Rente berechnet sich aus den bisher zurückgelegten Versicherungszeiten. Durch die „Zurechnungszeit“ werden erwerbsgeminderte Menschen außerdem so gestellt, als hätten sie mit ihrem bisherigen durchschnittlichen Einkommen weiter gearbeitet und Beiträge gezahlt. Sie erhalten dadurch eine höhere Rente. Zum 1. Januar 2019 wurde die Zurechnungszeit verlängert. Bei einem Rentenbeginn im Jahr 2021 endet sie daher nicht mehr bei 62 Jahren und drei Monaten sondern bei 65 Jahren und 10 Monaten und wird in den Folgejahren schrittweise auf 67 Jahre verlängert.
Die kostenfreie Broschüre „Erwerbsminderungsrente: Das Netz für alle Fälle“ fasst die wichtigsten Informationen zu diesem Thema zusammen.
Bei weiteren Fragen zu diesem Thema oder Anliegen rund um das Leistungsspektrum der gesetzlichen Rentenversicherung unterstützen Sie unsere Beraterinnen und Berater gerne am kostenfreien Service-Telefon unter der Rufnummer 0800 1000 4800.
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