Deutsche Rentenversicherung

Rentenanpassung: Mitteilung nur bei steigender Rente

Datum: 20.05.2021

Die Renten werden in diesem Jahr in den neuen Bundesländern um 0,72 Prozent steigen, im Westen wird es keinen Anstieg geben. Das Plus bei der Rente orientiert sich vor allem an der Entwicklung der Löhne der Beschäftigten des vergangenen Jahres. Da es hier aufgrund der Corona-Pandemie in 2020 keinen Anstieg gegeben hat, können die Renten in diesem Jahr im Westen nicht angehoben werden. Die Rentengarantie schützt die Rentnerinnen und Rentner aber vor einer Minderung der Renten. Die Rentenerhöhung in den neuen Bundesländern ergibt sich aus der sogenannten Angleichungstreppe im Rahmen der Ost-West-Angleichung der Renten.

Eine Mitteilung über die Rentenanpassung erhalten wie gesetzlich vorgesehen nur die Rentnerinnen und Rentner, bei denen es einen Anstieg der Rente gibt. Daher wird eine Rentenanpassungsmitteilung in diesem Jahr nur an die Rentnerinnen und Rentner verschickt, die Arbeitszeiten in den neuen Bundesländern haben. Die Rentnerinnen und Rentner in den alten Bundesländern erhalten in diesem Jahr keine Rentenanpassungsmitteilung.

Wann die erhöhte Rente an Rentnerinnen und Rentner in den neuen Bundesländern gezahlt wird, hängt vom Zeitpunkt des Rentenbeginns ab: Diejenigen, bei denen die Rentenzahlung bis März 2004 begonnen hat, erhalten das Rentenplus bereits Ende Juni dieses Jahres. Hat die Rente im April 2004 oder später begonnen, wird das Plus erst Ende Juli auf dem Konto sein.

Der Versand der Rentenanpassungsmitteilungen erfolgt schrittweise vom 4. Juni 2021 bis zum 27. Juli 2021. Die erhöhte Zahlung erfolgt automatisch durch den Renten Service der Deutschen Post AG.

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