Wer noch auf der Suche nach dem passenden Ausbildungsplatz ist, kann in der gesetzlichen Rentenversicherung Anrechnungszeiten bekommen. Dazu muss die Ausbildungssuche bei der Agentur für Arbeit gemeldet werden.
Erhalten können diese Anrechnungszeiten junge Menschen zwischen 17 und 25 Jahren. Nach dem 25. Lebensjahr wird die Ausbildungsplatzsuche in der gesetzlichen Rentenversicherung nur anerkannt, wenn Betroffene unmittelbar zuvor beschäftigt oder selbstständig gewesen sind und dafür auch Beiträge in die Sozialversicherung eingezahlt haben.
Eine weitere Voraussetzung: Die Suche nach einem Ausbildungsplatz muss mindestens einen Kalendermonat dauern. Ob ein Schulabschluss vorliegt oder während dieser Zeit Leistungen von der Agentur für Arbeit gezahlt werden, spielt für die gesetzliche Rentenversicherung hingegen keine Rolle.
Ausführliche Informationen zu Ausbildung und Berufsstart erhalten Sie in der kostenlosen Broschüre "Tipps für den Berufsstart".
Bei Fragen zu diesem Thema oder weiteren Anliegen rund um das Leistungsspektrum der gesetzlichen Rentenversicherung unterstützen Sie unsere Beraterinnen und Berater gerne am kostenfreien Service-Telefon unter der Rufnummer 0800 1000 4800.
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