Der frühere Ehepartner verstirbt, plötzlich fallen monatliche Unterhaltszahlungen aus – Geschiedene mit Kindern können dadurch in eine schwierige finanzielle Situation geraten. Hilfreich ist in einem solchen Fall die „Erziehungsrente“. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung Bund in Berlin hin.
Die Erziehungsrente gehört zu den Hinterbliebenenrenten der Deutschen Rentenversicherung. Sie soll den Unterhalt des verstorbenen Partners ersetzen. Gezahlt wird sie aus der eigenen Versicherung, vorausgesetzt der beziehungsweise die Geschiedene hat bis zum Tod des früheren Partners mindestens fünf Jahre lang Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt. Die Ehe muss außerdem nach dem 30. Juni 1977 geschieden worden sein und der überlebende Partner darf nicht wieder geheiratet haben.
Beantragt wird die Erziehungsrente beim zuständigen Rentenversicherungsträger. Sie kann bis zum 18. Geburtstag eines Kindes bezogen werden. Eigenes Einkommen oberhalb eines bestimmten Freibetrags wird zu 40 Prozent auf die Höhe der Rente angerechnet.
Weitere Auskünfte zu diesem Thema erhalten Betroffene bei den Mitarbeitern am kostenfreien Servicetelefon der Deutschen Rentenversicherung unter 0800 1000 4800. Alle wichtigen Informationen sowie die Formulare stehen Ihnen hier im Internet zur Verfügung. Darüber hinaus informiert die kostenfreie Broschüre „Hinterbliebenenrente: Hilfe in schweren Zeiten“, die ebenfalls hier heruntergeladen oder bestellt werden kann.