Video zum Sozialversicherungsausweis
Bereits mit der ersten Beschäftigung erhalten junge Menschen den Sozialversicherungsausweis (SV-Ausweis) - automatisch und kostenfrei. Neben Informationen zum zuständigen Rentenversicherungsträger enthält er den Vor- und Nachnamen, den Geburtsnamen und die Versicherungsnummer.
Diese Nummer wird einmalig vergeben und ist ein Leben lang gültig. Unter anderem enthält sie das Geburtsdatum, aus dem sich der spätere Rentenbeginn ableitet. Die persönlichen Daten befinden sich auch als QR-Code auf dem Ausweis.
Persönliche Daten haben sich geändert, der SV-Ausweis wurde verloren oder beschädigt? Dann können Betroffene über die Online-Dienste der Deutschen Rentenversicherung unkompliziert und kostenlos einen neuen Ausweis beantragen.
Ob erster SV-Ausweis oder Ersatz: Versicherte sollten immer prüfen, ob die im SV-Ausweis gespeicherten Daten richtig sind. Denn nur, wenn alle Angaben stimmen, werden die Beiträge für die spätere Rente richtig verbucht. Sollten Daten nicht korrekt sein, müssen Betroffene umgehend eine Berichtigung mit einem entsprechenden Nachweis beantragen.
Der SV-Ausweis sollte genauso sorgfältig behandelt werden, wie der Personalausweis. Denn bei jedem Beschäftigungsbeginn oder wenn eine Sozialleistung – etwa Arbeitslosengeld – beantragt wird, dient er als Nachweis der persönlichen Versicherungsnummer.
Bei Fragen zu diesem Thema oder weiteren Anliegen rund um das Leistungsspektrum der gesetzlichen Rentenversicherung unterstützen Sie unsere Beraterinnen und Berater gerne am kostenfreien Service-Telefon unter der Rufnummer 0800 1000 4800. Vertiefende Informationen zu den Themen Rente, Reha und Prävention finden Sie auch in unserem umfangreichen Broschüren-Angebot.
Neuausstellung eines Sozialversicherungsausweises wegen Verlust / Zerstörung / Unbrauchbarkeit