Deutsche Rentenversicherung

Versand der Bescheide zum Grundrentenzuschlag hat begonnen

Datum: 19.07.2021

Der Versand der ersten Rentenbescheide mit Aussagen zum Grundrentenzuschlag hat begonnen. Der Zuschlag sei damit innerhalb des angekündigten Zeitrahmens auf den Weg gebracht worden, so die Deutsche Rentenversicherung. Für die Rentenversicherung sei die Umsetzung des Grundrentengesetzes mit einem großen Kraftakt verbunden. Versandt werden die Bescheide schrittweise zuerst an sogenannte Neurentnerinnen und Neurentner. Hierauf weist die Deutsche Rentenversicherung hin.

Den Grundrentenzuschlag soll künftig erhalten, wer viele Jahre gearbeitet und dabei unterdurchschnittlich verdient hat. Die Grundrente ist keine eigenständige Leistung, sondern ein Plus zur bestehenden Rente. Die Deutsche Rentenversicherung ermittelt automatisch, ob die Voraussetzungen für die Zahlung des Zuschlags erfüllt sind. Niemand muss sich also bei der Rentenversicherung melden und einen Antrag stellen, um den Zuschlag zu erhalten.

Da bei insgesamt 26 Millionen Renten geprüft werden muss, ob der Zuschlag gezahlt werden kann, werden die letzten Fälle Ende 2022 abgearbeitet. Die Beträge, auf die ab Januar 2021 ein Anspruch besteht, werden nachgezahlt. Das Grundrentengesetz ist am 1. Januar 2021 in Kraft getreten.

Weitere Informationen zu dem Thema finden Sie hier im Internet.

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