Deutsche Rentenversicherung

Schulausbildungszeiten: Wie Sie Lücken schließen können

Datum: 05.08.2021

Vor dem Start ins Berufsleben können Lücken im Versicherungsleben entstehen, etwa, weil junge Menschen nicht sofort einen Ausbildungs- oder Studienplatz gefunden haben. Die Lücken können sich später auf den Rentenanspruch und die Rentenhöhe auswirken. Doch auch noch Jahre später ist es möglich, einen positiven Einfluss darauf zu nehmen.

So etwa bei den Zeiten der schulischen Ausbildung, denn sie zählen nicht immer bei der Rente mit. Wo Lücken entstanden sind, können freiwillige Beiträge nachgezahlt werden. Diese Möglichkeit haben alle Versicherten, die noch nicht älter als 45 Jahre sind. Sie können für ihre nach dem 16. Lebensjahr liegenden Schulzeiten freiwillige Beiträge nachzahlen, sofern diese nicht bereits mit Beiträgen belegt sind oder als Anrechnungszeit berücksichtigt werden.

Damit kommt eine Nachzahlung insbesondere für schulische Ausbildungszeiten zwischen dem 16. und 17. Lebensjahr und für Schulzeiten, die die anrechenbare Höchstdauer von acht Jahren überschreiten, in Betracht. Die Beiträge können in beliebiger Höhe zwischen dem monatlichen Mindestbeitrag von 83,70 Euro und dem monatlichen Höchstbeitrag von  1.320,60 Euro gezahlt werden. Wie sich die Einzahlung auswirkt und ob sie sich lohnt, sollte vorher bei dem zuständigen Rentenversicherungsträger abgeklärt werden.

Bei Fragen zu diesem Thema oder weiteren Anliegen rund um das Leistungsspektrum der gesetzlichen Rentenversicherung unterstützen Sie unsere Beraterinnen und Berater gerne am kostenfreien Service-Telefon unter der Rufnummer 0800 1000 4800.

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