Deutsche Rentenversicherung

Altersteilzeit will geplant sein

Datum: 09.08.2021

Bevor Arbeitnehmer einen Altersteilzeitvertrag bei ihrem Arbeitgeber unterschreiben, sollten sie sicherstellen, dass der mögliche Rentenbeginn mit dem im Vertrag vereinbarten Ende der Altersteilzeit übereinstimmt. Setzen Sie sich daher rechtzeitig mit der Deutschen Rentenversicherung in Verbindung. 

In den Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung prüfen die Berater, ob die Arbeitnehmer die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen, zu denen bei Altersrenten neben einem bestimmten Lebensalter auch eine gewisse Anzahl an Versicherungsjahren gehört, erfüllen. Sollten diese Voraussetzungen im Anschluss an die Altersteilzeit nicht erfüllt sein, drohen unerwartete Schwierigkeiten, weil noch keine Rente ausgezahlt werden kann.

Auf Wunsch können in der Beratungsstelle sogar Probeberechnungen über die im Anschluss an die Altersteilzeit zu erwartende Rentenhöhe erstellt werden.

Weitere Auskünfte erteilt die Deutsche Rentenversicherung unter der kostenlosen Servicetelefon-Nr. 0800 1000 4800 oder hier im Internet.