Deutsche Rentenversicherung

Unverzichtbar für den Beruf: der Sozialversicherungsausweis

Datum: 16.08.2021

Zum Start ins Berufsleben wird er gebraucht: der Sozialversicherungsausweis (SV-Ausweis). Bei Beschäftigungsbeginn muss er dem Arbeitgeber vorgelegt werden und ist kostenfrei.

Neben Informationen zum zuständigen Rentenversicherungsträger enthält er den Vor- und Nachnamen, den Geburtsnamen und die Versicherungsnummer. Diese Nummer wird einmalig vergeben und ist ein Leben lang gültig.

Unter anderem enthält die Versicherungsnummer das Geburtsdatum, aus dem sich der spätere Rentenbeginn ableitet. Die persönlichen Daten befinden sich auch als QR-Code auf dem Ausweis.

Normalerweise müssen sich Arbeitnehmer nicht um die Ausstellung des Sozialversicherungsausweises kümmern. Er wird automatisch bei erstmaliger Beschäftigungsaufnahme zugeschickt, wenn der Arbeitgeber seinen Beschäftigten bei der Krankenkasse anmeldet.

Möchte der Arbeitgeber den Ausweis schon bei Abschluss des Arbeits- oder Ausbildungsvertrages vorgelegt bekommen, kann der Beschäftigte ihn kostenlos bei seiner Krankenkasse oder beim Rentenversicherungsträger anfordern. Bei Verlust oder Beschädigung des SV-Ausweises, kann ein neuer Ausweis über die Online-Dienste der Deutschen Rentenversicherung angefordert werden.

Ausführliche Informationen rund um die Themen Rente, Reha und Prävention erhalten Sie im umfangreichen Broschüren-Angebot der Deutschen Rentenversicherung. Sie haben ein Anliegen und möchten mit der Deutschen Rentenversicherung in Verbindung treten? Dann nutzen Sie online unser Kontaktformular - schnell und unkompliziert.

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