Deutsche Rentenversicherung

Ohne Abschläge: Rente im Ausland genießen

Datum: 17.08.2021

Nach vielen Arbeitsjahren freut sich der ein oder andere, den Ruhestand in einem anderen Land zu verbringen. Das ist ohne Einbußen möglich, denn die Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung wird grundsätzlich auch ins Ausland gezahlt.

Für alle Rentnerinnen und Rentner in der Europäischen Union, im Europäischen Wirtschaftsraum, in der Schweiz und in Ländern, mit denen Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen geschlossen hat, gibt es die gesetzliche Rente ohne Abzüge. Und auch Rentnerinnen und Rentner, für die weder das Europarecht noch ein mit Deutschland geschlossenes Sozialversicherungsabkommen gilt, erhalten seit Oktober 2013 im Ausland die volle Rente.

Wer seinen Ruhestand im Ausland verbringen möchte, sollte sich aber in jedem Fall vorher beraten lassen. Denn für einige Zeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung – beispielsweise nach dem Fremdrentengesetz – gibt es Einschränkungen für Länder außerhalb der Europäischen Union.

Alle wichtigen Informationen zur Rente in Europa, die verschiedenen Sozialversicherungsabkommen oder das „vertragslose Ausland“ bieten die kostenlosen Broschüren der Deutschen Rentenversicherung, die Ihnen direkt unterhalb dieser Meldung zur Verfügung stehen.

Ausführliche Informationen rund um die Themen Rente, Reha und Prävention erhalten Sie im umfangreichen Broschüren-Angebot der Deutschen Rentenversicherung. Sie haben ein Anliegen und möchten mit der Deutschen Rentenversicherung in Verbindung treten? Dann nutzen Sie online unser Kontaktformular - schnell und unkompliziert.

Bei weiteren Fragen rund um das Leistungsspektrum der gesetzlichen Rentenversicherung unterstützen Sie die Beraterinnen und Berater der Deutschen Rentenversicherung gerne am kostenfreien Service-Telefon unter der Rufnummer 0800 1000 4800.