Deutsche Rentenversicherung

Duales Studium: Studierende zahlen in die Rentenversicherung ein

Datum: 30.08.2021

Duale Studiengänge kombinieren Lern- und Praxisphasen: Das Studium an der Hochschule oder Berufsakademie wechselt mit praktischen Phasen in Betrieben oder Unternehmen, mit denen Studierende einen Ausbildungs-, Praktikanten- oder Arbeitsvertrag geschlossen haben. Auch die Deutsche Rentenversicherung bietet verschiedene duale Studienfächer an.

Im Unterschied zu anderen Studiengängen sind Studierende eines dualen Studiums in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungspflichtig. Dabei spielt es keine Rolle, ob sie während des Studiums ein Arbeitsentgelt bekommen oder nicht.

Zahlt der Arbeitgeber kein Gehalt, werden die Beiträge zur Rentenversicherung aus einem fiktiven Mindesteinkommen berechnet. Wer weniger als 325 Euro verdient, muss selbst keine Beiträge zahlen. Das übernimmt der Arbeitgeber. Überschreitet das Gehalt diese Grenze, teilen Studierende sich mit dem Arbeitgeber die Beiträge.

Weiterführende Informationen

Mehr Infos gibt es auf dem Jugendportal der Deutschen Rentenversicherung www.rentenblicker.de und im Flyer „Tipps für Studenten: Jobben und studieren“.

Ausführliche Informationen rund um die Themen Rente, Reha und Prävention erhalten Sie im umfangreichen Broschüren-Angebot der Deutschen Rentenversicherung.

Sie haben ein Anliegen und möchten mit der Deutschen Rentenversicherung in Verbindung treten? Dann nutzen Sie online unser Kontaktformular - schnell und unkompliziert.

Bei weiteren Fragen rund um das Leistungsspektrum der gesetzlichen Rentenversicherung unterstützen Sie unsere Beraterinnen und Berater gerne am kostenfreien Service-Telefon unter der Rufnummer 0800 1000 4800.

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