Wer aus gesundheitlichen Gründen seinen Beruf nicht mehr ausüben kann oder wessen Einschränkungen im Job nicht berücksichtigt werden, bekommt Hilfe von der Deutschen Rentenversicherung.
Mit einer beruflichen Rehabilitation, der „Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben“, soll der Arbeitsplatz erhalten bleiben. Ist das nicht möglich, besteht die Option einer Aus- oder Weiterbildung. Sie bietet die Chance, einen neuen Beruf zu ergreifen und noch mal neu durchzustarten. Welche Leistung im Einzelfall die richtige ist, wird individuell angepasst.
Eine berufliche Reha kann allein oder ergänzend zu einer bereits erfolgten medizinischen Reha stattfinden. Vorausgesetzt werden bestimmte persönliche und versicherungsrechtliche Bedingungen: Die persönlichen Voraussetzungen betreffen den Gesundheitszustand, die versicherungsrechtlichen die Zugehörigkeit zur gesetzlichen Rentenversicherung.
Die kostenlose Broschüre „Berufliche Rehabilitation: Ihre neue Chance“ bietet einen kompakten Überblick über alle Leistungen - und steht Ihnen unterhalb dieses Artikels zu Verfügung.
Ausführliche Informationen rund um die Themen Rente, Reha und Prävention erhalten Sie im umfangreichen Broschüren-Angebot der Deutschen Rentenversicherung. Sie haben ein Anliegen und möchten mit der Deutschen Rentenversicherung in Verbindung treten? Dann nutzen Sie online unser Kontaktformular - schnell und unkompliziert.
Bei weiteren Fragen rund um das Leistungsspektrum der gesetzlichen Rentenversicherung unterstützen Sie die Beraterinnen und Berater der Deutschen Rentenversicherung gerne am kostenfreien Service-Telefon unter der Rufnummer 0800 1000 4800.