#einlebenlang - Freiwillige Beiträge zur Rentenversicherung
Bislang sind die meisten Selbständigen in der gesetzlichen Rentenversicherung nicht versicherungspflichtig. Sie können aber innerhalb von fünf Jahren nach dem Jahr der Existenzgründung die Pflichtversicherung beantragen.
Zahlen sie Pflichtbeiträge, profitieren auch Freiberufler vom umfangreichen Leistungspaket der gesetzlichen Rentenversicherung: Neben der Absicherung im Alter und Todesfall zählen dazu auch der Anspruch auf eine Rehabilitation oder eine Rente wegen Erwerbsminderung. Außerdem können pflichtversicherte Selbständige Zulagen für die Riester-Rente bekommen.
Die Höhe der Beiträge orientiert sich am Regelbeitrag: Wer sich gerade erst selbständig gemacht hat, profitiert von einer besonderen Regelung für Existenzgründer und kann auf Antrag im Jahr der Existenzgründung sowie in den folgenden drei Kalenderjahren nur den halben Regelbeitrag zahlen. In diesem Jahr sind das monatlich 305,97 Euro in den alten und 289,70 Euro in den neuen Bundesländern.
Alternativ können auch höhere oder niedrigere Beiträge gezahlt werden, wenn ein entsprechend höheres oder niedrigeres Arbeitseinkommen nachgewiesen wird. Dabei liegt der monatliche Mindestbeitrag bei 83,70 Euro und der Höchstbeitrag bei 1.320,60 Euro im Westen bzw. 1.246,20 Euro im Osten.
In den kostenfreien Broschüren „Selbständig – Wie die Rentenversicherung Sie schützt“ und „Freiwillig rentenversichert – Ihre Vorteile“, die unterhalb dieses Artikels zur Verfügung stehen, sind alle Fakten zu diesem Thema aufbereitet.
Ausführliche Informationen rund um die Themen Rente, Reha und Prävention erhalten Sie im umfangreichen Broschüren-Angebot der Deutschen Rentenversicherung. Sie haben ein Anliegen und möchten mit der Deutschen Rentenversicherung in Verbindung treten? Dann nutzen Sie online unser Kontaktformular - schnell und unkompliziert.
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