Deutsche Rentenversicherung

Ferienjobs sind sozialabgabenfrei

Datum: 15.10.2021

Viele Schülerinnen und Schüler bessern in den Herbstferien ihr Taschengeld mit Ferienjobs auf. Beiträge zur Sozialversicherung müssen sie hierfür in der Regel nicht zahlen, egal, wie viel sie verdienen.

Ferienjobs zählen zu den kurzfristigen Beschäftigungen. Im Normalfall sind das Jobs, die im laufenden Jahr nicht mehr als 70 Arbeitstage oder drei Monate am Stück dauern. Aufgrund der Corona-Pandemie wurden die Grenzen für eine kurzfristige Beschäftigung übergangsweise für den Zeitraum vom 1. März bis 31. Oktober 2021 sogar auf vier Monate oder 102 Arbeitstage erhöht.

Die Begrenzung der Beschäftigung muss bereits im Vorfeld festgelegt werden. Zudem ist zu beachten, dass mehrere kurzfristige Beschäftigungen während eines Kalenderjahres zusammengerechnet werden.

Weitere Informationen zum Thema bieten unsere kostenfreien Borschüren. Gerne beraten Sie unsere Mitarbeiter auch am kostenlosen Servicetelefon unter 0800 1000 4800.