Für einen Anspruch auf eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung ist die Mindestversicherungszeit – auch „Wartezeit“ genannt – von besonderer Bedeutung. Eine Rente wegen Erwerbsminderung kann zum Beispiel nur gezahlt werden, wenn Betroffene unter anderem mindestens fünf Jahre lang Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben.
Doch auch Berufsanfänger sind durch die gesetzliche Rentenversicherung geschützt. Grund ist die „vorzeitige Wartezeiterfüllung“. Sie kommt dann zum Tragen, wenn wegen eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit die Erwerbsfähigkeit vermindert wird.
Betroffene müssen zu diesem Zeitpunkt versicherungspflichtig gewesen sein. Es genügt aber auch, wenn sie in den letzten zwei Jahren vor dem Arbeitsunfall oder der Berufskrankheit mindestens ein Jahr Pflichtbeiträge für eine versicherte Beschäftigung oder selbständige Tätigkeit an die gesetzliche Rentenversicherung gezahlt haben.
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