Deutsche Rentenversicherung

Noch bis Jahresende Zulagen für die Riester-Rente beantragen

Datum: 29.10.2021

Menschen, die in eine Riester-Rente investieren und so privat für den Ruhestand vorsorgen, können staatliche Zulagen erhalten. Diese Zulagen gibt es aber nur auf Antrag.

Beantragt werden die Zulagen beim jeweiligen Anbieter des Riester-Vertrages. Bis zu zwei Jahre rückwirkend ist ein solcher Antrag möglich. Danach verfällt der Anspruch. Wer die Zulagen für das Jahr 2019 noch erhalten möchte, muss sie also bis zum 31. Dezember 2020 bei seiner Versicherung oder seiner Bank beantragt haben.

Eine praktische Lösung stellt hier der Antrag auf Dauerzulage dar: Er bevollmächtigt den Anbieter, die Zulagen selbst zu beantragen. Ändern sich zwischenzeitlich aber die Einkommens- und Lebensverhältnisse, beispielsweise weil ein Kind geboren wird, muss dies dem Anbieter des Riester-Vertrages zeitnah mitgeteilt werden.

Unter der Telefonnummer 03381  21 62 324 stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Servicehotline der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) rund um das Thema Riester-Zulagen zur Verfügung.

Weitere Infos erhalten Sie auf der Homepage der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA).

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