Deutsche Rentenversicherung

Kosten einer Reha

Datum: 05.11.2021

An den Kosten für Unterkunft und Verpflegung bei einer stationären Rehabilitation müssen sich die Patienten grundsätzlich für jeden Tag ihres Aufenthaltes mit zehn Euro beteiligen. Maximal jedoch für 42 Tage im Kalenderjahr. Doch es gibt einige Ausnahmen.

Bezieher von Übergangsgeld oder Arbeitslosengeld II müssen keine Zuzahlung leisten. Versicherte, die kein Einkommen oder ein Einkommen von unter 1.317 EUR netto pro Monat erzielen, können zudem auf Antrag von der Zuzahlung befreit werden. Liegt das monatliche Nettoeinkommen unter 1.974 Euro muss nur ein ermäßigter Zuzahlungsbetrag geleistet werden.

Bei stationären Leistungen in unmittelbarem Anschluss an eine Krankenhausbehandlung (Anschlussrehabilitation) sind Zuzahlungen längstens für 14 Tage pro Kalenderjahr zu zahlen. Keine Zuzahlungen werden bei ambulanten oder teilstationären Reha-Leistungen der Deutschen Rentenversicherung fällig.

Ausführliche Informationen rund um das Thema Reha erhalten Sie im umfangreichen Broschüren-Angebot der Deutschen Rentenversicherung. Sie haben ein Anliegen und möchten mit der Deutschen Rentenversicherung in Verbindung treten? Dann nutzen Sie online unser Kontaktformular - schnell und unkompliziert.

Bei weiteren Fragen unterstützen Sie die Beraterinnen und Berater der Deutschen Rentenversicherung gerne am kostenfreien Service-Telefon unter der Rufnummer 0800 1000 4800.

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